Die Zahlen Geflüchteter, die via Polen nach Deutschland kommen, steigen seit einigen Wochen. Dass Weissrusslands Präsident Lukaschenko hiermit offenbar eine politische Erpressung bezweckt, ist klar. Folgen hat dies natürlich direkt für Brandenburg und auch für Berlin.
Brandenburg richtet sich auf steigende Flüchtlingszahlen ein und baut die Erstaufnahme in Eisenhüttenstadt auf mittelfristig wohl wieder 5.000 Plätze aus.
In Berlin werden in den nächsten Wochen ohnehin Unterkünfte neu eröffnet, deren Fertigstellung als Neubau oder nach Modernisierung/Sanierung geplant ist.
Dazu werden jedoch auch mehrere Containerunterkünfte („Tempohomes“) wieder reaktiviert, die zwischenzeitlich geschlossen, aber noch nicht abgebaut waren. Aufgrund der schon im Sommer gestiegenen Flüchtlingszahlen aus Moldau und auch der Vorbereitung auf die Ankunft von afghanischen Ortskräften und ihren Familien hatte der Senat schon im Sommer beschlossen, bereits freigezogene Tempohomes, die noch nicht abgebaut waren und für deren Grundstücke keine unmittelbare Verwendung bevorstand, weiterhin als Reservestandorte vorzuhalten.
Eine Zweitverwertung der Container an sich kommt alleine aus technischen, aber auch baurechtlichen Gründen ohnehin kaum in Frage, weil die seinerzeit von der Berliner Immobilienmanagement (BIM) erdachten technischen Vorgaben und Bestellungen offenbar aus einer ganz eigenen Welt stammten.
In Berlin eröffnen nun zwei Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) in den nächsten Wochen neu. MUF sind an sich keine Unterkünfte, sondern werden in den Standards des sozialen Wohnungsbaus errichtet, bei einer Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft allerdings höher belegt und sollen später als ganz Normale Mietwohnungen genutzt werden.
Diese neuen MUFs sind:
Dazu kommt die Wiederinbetriebnahme nach Sanierung/Modernisierung der Unterkunft in einem Bestandsgebäude
Weiterhin werden sofort zwei weitere Unterkünfte in Containerbauweise reaktiviert:
4. Hausvaterweg in Lichtenberg
5. Blumberger Damm in Marzahn-Hellersdorf
Zudem soll auch der Tempohome-Standort auf dem Tempelhofer Feld nun endlich wieder eröffnet werden. Hier waren auch durch die besondere Bauweise mit aufgeständerten oberirdischen Versorgungsleitungen statt der sonst unterirdischen Erschließung zusätzliche Probleme aufgetreten. Die besondere Erschließung war dem Tempelhofgesetz gals Ergebnis des Volksentscheides geschuldet, dass eine unterirdische Erschließung gesetzlich nicht zuließ.
Tempelhof ist ohnehin mit rd. 17 Mio € Kosten die aufwändigste und größte Unterkunft in Berlin. Der Bau wurde noch unter dem Vorgangängersenat beschlossen und begonnen.
Derzeit kann diese Unterkunft aufgrund der o.g. Probleme noch nicht wieder eröffnet werden, obwohl dies schon seit 2020 beschlossen ist. Grund ist einerseits die Qualität des Wassers (Keimfreiheit) und zudem offenbar Streitigkeiten zwischen Bauherr BIM und dem Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg über die technische Herstellung und nunmehr auch Änderungen zur ursprünglich ja schon einmal abgenommenen Installation.
Im Ergebnis soll weiterhin ein erster Abschnitt für rd. 250 Menschen noch in diesem Jahr wieder ans Netz gehen. In Gänze können hier wieder rd. 800 Plätze möglich sein.
Betrachtet man alle Neu- oder Wiedereröffnungen zusammen, werden nun rd. 1.200 Plätze sofort oder in unmittelbarer Kürze wieder zur Verfügung stehen. Dazu kommen dann die Kapazitäten aus der Wiedereröffnung des Tempohomes Tempelhofer Feld.
Zum 30.09.2021 waren 19.805 Plätze in den Unterkünften des LAF belegt und nach heutigen Angaben nur noch rd. 800 belegbar. Von diesen rd. 20.000 Plätzen werden allerdings rd. 10.000 Plätze von Menschen belegt, die bereits das Asylverfahren durchlaufen haben, eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen vom BAMF zugesprochen bekamen und damit eigentlich in der Zuständigkeit der jeweiligen Bezirke liegen.
Die Bezirke haben jedoch erhebliche Defizite bei der Unterbringung Obdach- und auch Wohnungsloser, wozu in diesen Fällen auch Geflüchtete zählen. Deshalb bringt die Senatsverwaltung IAS über das LAF die Menschen dennoch weiter in Gemeinschaftsunterkünften in Amtshilfe unter. Gut so, denn vielfach sind Unterkünfte, die von den Bezirken belegt werden, ohne jede Qualitätsstandards, Betreuung und schlicht oft unzumutbar.
Die seit August 2021 nun angelaufene Pilotphase der Gesamtstädtischen Steuerung ist deshalb einerseits ein zwingend notwendiges Projekt, steht allerdings auch vor dem Problem diverser Zuständigkeiten und in Folge dessen deren Änderungen und Anpassungen unter einem zukünftigen Senat.
Zunächst hat das LAF die Bezirke gebeten, Menschen unter ihrer Zuständigkeit auch selbst unterzubringen, um das LAF hier zu entlasten. Es bleibt dabei zu hoffen, dass dabei auch die Qualität in der Unterbringung nicht deutlich schlechter ist, als dies in der Vergangenheit schon oft der Fall war.