Neue Richtwerte für Kosten der Unterkunft durch AV Wohnen seit 01.07.2021

Zum 01.07.2021 wurden die Werte und Ansätze der AV Wohnen an den zwischenzeitlich erschienen Mietspiegel 2019 angepasst. Gleichzeitig wurden im März 2021 bereits die aktuellen Werte des bundesweiten Heizspiegels 2020 aufgenommen. 

Daraus ergeben sich seit 01.07.2021 veränderte und erhöhte Werte für die angemessenen Kosten der Unterkunft. 

Richtwerte ab 01.07.2021 (bruttokalt)

Zusammen mit den Ansätzen der Heizkosten und unter Berücksichtigung etwaiger Zuschläge ergeben sich darauf die folgenden Werte: 

Warmmieten und Zuschläge AV Wohnen ab 01.07.2021

Bedarfs- gemeinschaftQM WohnflächeRichtwert Bruttokalt
mtl. in €
Gebäudefläche
in m²
HeizölErdgasFernwärme
Heizkosten
mtl. in €
zulässige Gesamt- aufwendungen
mtl. in € (gerundet)
zulässige Gesamt- aufwendungen inkl. Zuschlag 10%
mtl. in € (gerundet)
zulässige Gesamt- aufwendungen. inkl. Zuschlag 20%
mtl. in € (gerundet)
zulässige Gesamt- aufwendungen inkl. Zuschlag 30%
mtl. in € (gerundet)
Heizkosten
mtl. in €
zulässige Gesamt- aufwendungen
mtl. in € (gerundet*)
zulässige Gesamt- aufwendungen inkl. Zuschlag 10%
mtl. in € (gerundet)
zulässige Gesamt- aufwendungen inkl. Zuschlag 20%
mtl. in € (gerundet)
zulässige Gesamt- aufwendungen inkl. Zuschlag 30%
mtl. in € (gerundet)
Heizkosten
mtl. in €
Zulässige Gesamt-aufwendungen mtl. In € (gerundet)zulässige Gesamt- aufwendungen
inkl. Zuschlag 10%
mtl. in € (gerundet)
zulässige Gesamt- aufwendungen
inkl. Zuschlag 20%
mtl. in € (gerundet)
zulässige Gesamt- aufwendungen
inkl. Zuschlag 30%
mtl. in € (gerundet*)
150426,00> 100069,5049653858153858,5048552757061278,50505547590632
260500,40> 100083,4058463468473470,2057162167162194,20595645695745
2
(Alleiner-ziehend mit 1 Kind)
65515,45> 100090,3560665770976076,05592643695746102,05618669721772
380634,40> 1000111,2074680987293693,60728791855918125,60760823887950
490713,70> 1000125,108399109821053105,308198909621033141,308558909621033
5102857,82> 1000141,781000108511711085119,349771.0631.1731.270160,1410181.1041.1901.275
zuzüglich 1 Person12100,32> 100016,6811712713714714,0411412413414418,84119129139149
HINWEISE: 1.Richtwert bruttokalt per 01.07.2021. 2. Heizkosten noch nach altem Stand. Anpassung im 4. Quartal 2019 zum 01.01.2020. 3. Heizkosten-Ansatz nur für Gebäude > 1.000qm. Bei kleinerer Gebäudefläche gibt es Abweichungen. 4. Stand 27.09.2019. Summen- und Zuschlagsberechnungen von Berlin hilft.. Quelle Richtwert bruttokalt: SenIAS

Zuschläge zu den Richtwerten können sich einerseits aus dem Vorliegen von bestimmten Härtefällen, der Tatsache, dass man aus einer Unterkunft kommt oder auch aus der Anmietung einer Wohnung aus dem Sozialen Wohnungsbau ergeben. Diese Zuschläge können auch kumulativ sein. 

Näheres hierzu geht aus den entsprechenden Rundschreiben der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hervor.

Für ZUSCHLÄGE:

https://www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/ausfuehrungsvorschriften/av_wohnen-571939.php

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