Neue Richtwerte für Kosten der Unterkunft durch AV Wohnen seit 01.07.2021

Zum 01.07.2021 wurden die Werte und Ansätze der AV Wohnen an den zwischenzeitlich erschienen Mietspiegel 2019 angepasst. Gleichzeitig wurden im März 2021 bereits die aktuellen Werte des bundesweiten Heizspiegels 2020 aufgenommen. 

Daraus ergeben sich seit 01.07.2021 veränderte und erhöhte Werte für die angemessenen Kosten der Unterkunft. 

Richtwerte ab 01.07.2021 (bruttokalt)

Zusammen mit den Ansätzen der Heizkosten und unter Berücksichtigung etwaiger Zuschläge ergeben sich darauf die folgenden Werte: 

Warmmieten und Zuschläge AV Wohnen ab 01.07.2021

Zuschläge zu den Richtwerten können sich einerseits aus dem Vorliegen von bestimmten Härtefällen, der Tatsache, dass man aus einer Unterkunft kommt oder auch aus der Anmietung einer Wohnung aus dem Sozialen Wohnungsbau ergeben. Diese Zuschläge können auch kumulativ sein. 

Näheres hierzu geht aus den entsprechenden Rundschreiben der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hervor.

Für ZUSCHLÄGE:

https://www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/ausfuehrungsvorschriften/av_wohnen-571939.php

Download der Tabelle

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