Corona: Berlinpass wird nun bis 28.02.2021 weder ausgestellt noch verlängert

Abgelaufene Berlinpässe behalten nun bis 28.02.2021 ihre Gültigkeit. Neue werden bis dahin nicht ausgestellt. Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch ohne Berlinpass möglich.

Im Detail gilt Folgendes: 

Berlinpässe, die seit April 2020 bereits ausgelaufen sind oder in den nächsten Wochen auslaufen, behalten weiter ihre Gültigkeit. Sie werden vorerst nicht verlängert. Diese Regelung war bereits 2x verlängert worden:

Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen berlinpass möglich. In diesen Fällen kann unverändert die berlinpass-Nummer auf dem Berlin-Ticket S eingetragen werden.

Anspruchsberechtigte, die bisher nicht im Besitz eines berlinpass sind, müssen den Leistungsbescheid mit sich führen und ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.

Das Verfahren ist vorerst befristet bis zum 28.02.2021, kann bei Bedarf jedoch entsprechend verlängert werden. Vorgesehen ist jedoch, dass dann ab 01.03.2021 ein neues Verfahren zur Ausgabe und Verlängerung eingeführt wird.

Diese abweichende Verfahrensweise gilt auch für die Nutzung von privaten und staatlichen Angeboten in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Bildung. Hier muss für die Nutzung des vergünstigten oder kostenlosen Eintritts neben dem abgelaufenen berlinpass derzeit auch eine Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheids vorgelegt werden.

Zu den Berechtigten zählen Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz und den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen.

Quelle:

https://www.berlin.de/sen/ias/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1019889.php

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