Wie bereits im Frühjahr können nun Krankschreibungen nun wieder telefonisch erfolgen. Dies gilt nicht für jede Erkrankung und ist auf zunächst 7 Tage beschränkt. Die Regelung gilt bis Ende 2020.
Der Gemeinsame Bundesausschuss erklärt dazu:
Befristet vom 19. Oktober 2020 vorerst bis 31. Dezember 2020 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Krankenhausärztinnen und -ärzte können im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für eine Dauer von bis 14 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen.