Corona: Sonderregeln bei Hartz4 bleiben bis 31.12.2020

Die Ausnahme- und Sonderregelungen bei der Beantragung oder Verlängerung von Leistungen nach SGB II (Hartz4) bleiben bis Jahresende bestehen. Die entsprechende Verordnung wurde vom Bundeskabinett beschlossen.

Verlängert werden damit vor allem die folgenden Sonderregelungen:

  • die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung,
  • eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen,
  • Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung oder vorschussweisen Bewilligung und
  • besondere Regelungen bei den Leistungen für die Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungspakets und beim Mehrbedarf für die Mittagsverpflegung in Werkstätten für behinderte Menschen.

Damit werden sowohl die vereinfachten Anträge ohne Vermögensprüfung verlängert wie auch die Verlängerung der laufenden Bewilligungen um ein Jahr.

Erhebliches Vermögen wird unverändert berücksichtigt. Als „erheblich“ gelten mehr als 60.000€ für den Antragsteller und jeweils 30.000€ für weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Die Rede ist Dabei von verwertbarem Vermögen.

Auch eine eigentlich nach den Maßstäben des Jobcenters überhöhte Miete wird grundsätzlich 6 Monate übernommen.

Wichtig für Kinder ist die weiterlaufende Essensversorgung mit Schulessen, das dann geliefert oder abgeholt wird.

Probleme mit vereinfachten Anträgen?

In manchen Fällen haben Jobcenter stur nach dem alten Verfahren weitergemacht und die vollen Unterlagen und Informationen abgefordert. Dies ist unzulässig! Ggfls. Muss man auf die tatsächliche Rechtslage verweisen (s.u.). Es gibt auch von der Arbeitsagentur ausführliche Hinweise.

Kinderbonus

Noch einmal der Hinweis: Der Kinderbonus bleibt anrechnungsfrei. Voraussetzung zum Bezug ist i.d.R. Eine Aufenthaltserlaubnis. Genaueres dazu hier:

Downloads / Links

Die Verodnung:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-erste-aenderungsverordnung-vereinfachter-zugang-grundsicherung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Die Mitteilung des BMAS:

https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/vereinfachter-zugang-zur-grundsicherung-wird-verlaengert.html

Sozialschutzpaket 1

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/sozialschutz-paket-gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1

FAQ vom BMAS

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Anworten-zugang-sgb2/faq-zugang-sgb2.html

Hinweise Bundesagentur für Arbeit

https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.