Durch Corona und die damit verbundenen Reisebeschränkungen sind Visa zur Einreise nach Deutschland abgelaufen, ohne genutzt werden zu können. Diese Visa müssen neu visiert werden. Die Monatsfrist dafür läuft bereits am 31.07. in den Botschaften in der Türkei ab.
Zur gesamten Thematik gibt es von uns bereits sehr ausführliche Informationen. Offen war dabei noch die Frage, wann in den einzelnen Botschaften die Tätigkeit wieder begonnen wird und wann dann die Ausschlussfrist von einem Monat für die Beantragung der Neuvisierung beginnt.
Ausführliche Infos zur Neuvisierung:
Wird diese Monats-Frist verpasst, muss ein komplett neues Visum beantragt werden!
Nun liegen zu einzelnen Botschaften sowohl Hinweise zum Verfahren wie auch zu den Terminen und Fristen vor. Ausschlaggebend ist immer die Botschaft, bei der das jeweilige Visum beantragt und ausgestellt wurde.
Bereits am 01.07. begann die Frist für alle Auslandsvertretungen in der Türkei zu laufen. Hier endet diese Frist demnach nun am 31.07.
Botschaften mit veröffentlichten Fristen
Bei folgenden Botschaften sind nun Hinweise und Termine bekannt:
Beirut – Antragsteller mit Wohnsitz Libanon per email an:visa-extension-lbn@beir.diplo.de Frist: 15.08.2020
Beirut – Antragsteller Wohnsitz Syrien per Terminbuchung Frist 15.08.2020
Khartum Termin unklar: Pro Asyl teilte den 10. bzw. 19.08. als Frist mit. Auf der Website findet sich aktuell kein Termin
Pakistan Frist 08.08.2020
Afghanistan (Botschaften in Islamabad & Neu Delhi) Frist 08.08.2020
Indien Frist 13.08.2020
Botschaften noch ohne veröffentlichte Fristen
Bei diesen Botschaften gibt es noch keine Hinweise dazu, wann die Bearbeitung wieder aufgenommen wird:
Irak
Iran
Bitte weist die Betroffenen dringend auf diese Terminlagen hin. Es gibt keine direkte Information an Betroffene durch die Auslandsvertretungen selbst. Dies wurde in einer Anfrage vom Auswärtigen Amt so noch einmal ausdrücklich bestätigt. Nach Auffassung des Auswärtigen Amtes ist dies auch kein besonderes Thema, weil es ja nur um diese erste Frist gehe und diese ausreichend bemessen sei. Danach bestünde ja immer noch die Möglichkeit, eventuell notwendige Unterlagen innerhalb von drei Monaten nachzureichen.
Zum Verfahren an sich verweisen wir noch einmal auf unsere ausführliche Darstellung dazu. Mit dem Antrag auf Neuvisierung wird nicht das komplette Visumverfahren neu gestartet. Dennoch wird es in vielen Fällen notwendig sein, Unterlagen erneut oder aktualisiert vorzulegen, um dann ein neu ausgestelltes Visum mit längerer Gültigkeit zu erhalten. Eine simple Verlängerung per Stempel ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Alle Angaben ohne Gewähr und mit dem Vorbehalt, dass sich die Daten (wie auch schon erfolgt) ändern können! (Stand 30.07.2020)