Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat nun zum 01.07. Schutz- und Hygieneregeln erlassen, die für die Arbeit von Ehrenamtlichen in Unterkünften gelten.
Wir empfehlen weiterhin, mit der jeweiligen Unterkunft Kontakt aufzunehmen, um die konkrete Umsetzung von Projekten abzustimmen. Aufgrund der Raumkapazitäten und deren Einschränkungen können nicht immer alle Angebote, die es vor corona gab, 1:1 weiter umgesetzt werden.
Hier die nun geltenden Schutz- und Hygieneregeln für die ehrenamtliche Arbeit an den Unterkünften für Geflüchtete
- Die Unterkünfte sind dazu verpflichtet, eine detaillierte Anwesenheitsdokumentation zu führen, auf der die vollständigen Namen, Adressen und Kontaktdaten aller Teilnehmenden festgehalten werden (Ehrenamtliche und Teilnehmende).Die Daten werden nach vier Wochen vernichtet.
- Nach Möglichkeit sollen Veranstaltungen oder Angebote mit Ehrenamtlichen und externen Organisationen im Freien durchgeführt werden.
- Bei Angeboten, die innerhalb von geschlossenen Räumen stattfinden, muss auf eine ausreichende, ggf. ständige Durchlüftung geachtet werden.
- Bei Gruppenangeboten muss auf die maximale Personenanzahl pro Raum (in der Regel 4-6 Personen) geachtet werden. Der Mindestabstand von 1,5m muss sichergestellt werden, soweit die Umstände dies zulassen.
- Ehrenamtliche und andere Externe bringen Ihre eigene benötigte persönliche Schutzausstattung (PSA) mit.
- Alle Anwesenden müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Alle Anwesenden halten die Handhygiene ein und niesen oder husten in die Armbeuge.Eine Bewirtung findet nicht statt.
Diese Regeln gelten zusätzlich zu den normalen Vereinbarungen zur Arbeit von Ehrenamtlichen in den Unterkünften für Geflüchtete.
Das LAF behält sich vor, bei verändertem Pandemiegeschehen den Zugang von Ehrenamtlichen wieder einzuschränken.
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