Die bis 29.05. geltende Aussetzung aller Abschiebemaßnahmen durch das Land Berlin wird seit dem 30.05. schrittweise aufgehoben.
Voraussetzung für Einzelabschiebungen oder auch Sammelcharter ist, dass einerseits im Zielland geringere Infektionszahlen für Corona bestehen und andererseits diese Staaten auch entsprechende Maßnahmen ermöglichen.
Ab 15.06. werden die grundsätzlichen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes aufgehoben. Dann sollen auch Abschiebungen grundsätzlich wieder möglich sein. Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall weiterhin, dass die Zielstaaten dann auch Menschen grundsätzlich einreisen lassen.
Die entsprechende offizielle Formulierung lautet dazu:
Angesichts der schrittweisen Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen, der Öffnung internationaler Grenzen und der Wiederaufnahme des Flugverkehrs werden auch die verfügten Einschränkungen der Rückführung stufenweise aufgehoben. Mit Wirkung vom 30.05.2020 werden Einzelrückführungen und Sammelcharter in Zielstaaten, die im Vergleich zur Bundesrepublik deutlich geringer von der Corona-Pandemie betroffen sind und entsprechende Maßnahmen ermöglichen, wieder durchgeführt. Die Akzeptanz von Sammelchartern macht deutlich, dass die Staaten bereit und in der Lage sind, ihre Staatsangehörigen auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie wieder aufzunehmen und dabei den notwendigen Infektionsschutz zu gewährleisten. Ab dem 15.06.2020 werden mögliche Rückführungen wieder uneingeschränkt durchgeführt.