Das Landesamt für Einwanderung (Ausländerbehörde) hat seit heute, 04.05. wieder teilweise geöffnet. Dies betrifft allerdings nur Kunden mit Termin! Alle weiteren wesentlichen Änderungen und auch die Online-Verfahren sind hier zusammengestellt:
Publikumsbedienung ab 04.05. (NUR MIT TERMIN)
In TEILEN ist das Landesamt für Einwanderung wieder für Publikum geöffnet. Vorsprachen OHNE TERMIN sind weiter NICHT MÖGLICH. Auch eine Online-Termin-Buchung ist derzeit ebenso nicht möglich wie eine Vorsprache ohne Termin. Es bleibt also beim Online-Registrierungsverfahren.
Notfallkunden (dringende Reisen)
Für Notfallkunden (dringende Reisen erforderlich bei abgelaufenem Titel) bleibt der Service in Raum 80 am Friedrich- Krause- Ufer 24 bestehen.
Telefonhotline
Auch die Telefonhotline wird weiter betrieben.
Montag bis Freitag (09:00 bis 15:00 Uhr)
030-90269-5505
030-90269-5507
Wichtige Hinweise für Terminkunden
Alle Schalter liegen im Erdgeschoss. Zutritt erfolgt nach Maßgabe des Infektionsschutzes, also mit Abstand.
WICHTIG:
Es wird bei Besuchern kontaktfrei Fieber gemessen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist ebenso wie das Fieber Messen Voraussetzung für einen Einlass. Ohne diese beiden Massnahmen kann kein Einlass erfolgen.
Warteräume bleiben weiter geschlossen.
Die Terminierung und Einladung erfolgt in Taktungen von 10 Minuten. Bitte nicht früher als 15 Minuten vor dem Termin erscheinen.
Bedienung NUR mit TERMINBUCHUNG VOR 23.04.
Eine Bedienung erfolgt erst einmal NUR für die Menschen, die sich VOR dem 23.04. online registriert haben. Erste Einladungen wurden dazu ab dem 28.04. per email versendet. Dies betrifft Menschen mit befristeten Aufenthaltstiteln unabhängig vom Aufenthaltszweck.
Weiterhin sollen gesetzliche Spielräume großzügig ausgenutzt werden. Dies betrifft z.B. die Unmöglichkeit der Passverlängerung bei einem abgelaufenen Pass UND nachweislich geschlossener Botschaft.
ONLINE-VERFAHREN
Die Nutzung des Online-Verfahrens ist ausschließlich für folgende 2 Fallgruppen möglich:
Fallgruppe 1
Termin gebucht oder die Gültigkeit des befristeten Aufenthaltstitels oder der Fiktionsbescheinigung läuft ab?
Dann tragen Sie sich bitte in dieses Onlineformular ein.
Fallgruppe 2
Menschen im Besitz einer
- Aufenthaltsgestattung
- Duldung
- Grenzübertrittsbescheinigung
- Bescheinigung nach § 84 Absatz 2 AufenthG (sogenannte L 4048-Bescheinigung) oder
- Passeinzugsbescheinigung
Dann tragen Sie sich bitte in dieses Onlineformular ein.
Weitere Erläuterungen und Hinweise (FAQ)
Zu weiteren Fragen verweisen wir auf die immer wieder aktualisierten FAQ vom Landesamt für Einwanderung.
Quelle
Komplette Mitteilung des LEA