Mit dem seit heute, 15.04., bontragbaren KfW-Schnellkredit gibt es nun eine neues und weiteres Instrument, das die Lücke für Unternehmen mit mehr als 10 MitarbeiterInnen schließen soll. Bisher konnten Zuschüsse aus Bundesmitteln nur bis zu 10 MA beantragt werden.
Beim Schnellkredit handelt es sich dennoch nicht um eine Erweiterung der Zuschüsse, sondern um ein Kreditprogramm, das zu 100% vom Bund verbürgt wird und sehr einfache Genehmigungsverfahren bereitstellen soll.
Wesentlich ist dabei, dass eine Risikoprüfung komplett entfällt. Es werden nur formale Voraussetzungen geprüft.
Zusammenfassung der Voraussetzungen
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen ab sofort den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
Das Wichtigste:
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
- für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- 100 % Risikoübernahme durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
- Max. Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
- Voraussetzung: Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt (sofern Ihr Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen).
Antragsteller
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden – mit Sitz in Deutschland
- Einzelunternehmer oder Freiberufler – in Deutschland
Das Unternehmen, einschließlich gewerblicher Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht, ist mindestens seit 01.01.2019 am Markt aktiv (seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt dem Datum der ersten Umsatzerzielung).
Pro Unternehmensgruppe können maximal bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 finanziert werden. Bis zur Erreichung des Kredithöchstbetrages können höchstens zwei Anträge gestellt werden. Diese sind bei derselben Hausbank einzureichen.Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Antragstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können herausgerechnet werden.
Sicherheiten
Die Bestellung von Sicherheiten ist nicht zulässig.
Antragstellung
Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen). Ihren Antrag stellen Sie bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.
Haftungsfreistellung
Die KfW stellt den Finanzierungspartner zu 100 Prozent von der Haftung frei.