Corona: Neue Verfahren beim Landesamt für Einwanderung ab 23.03.



Ab Montag 23.03.2020 gelten neue geänderte Verfahren beim Landesamt für Einwanderung, um auf die Einschränkungen durch Corona zu reagieren. Geöffnet ist nur noch für Notfälle. Für (fast) alle andere gibt es Online-Verfahren, so dass ein persönliches Vorsprechen entfällt.



Öffnung nur noch für Notfälle

Das Landesamt für Einwanderung ist grundsätzlich noch geöffnet, allerdings beschränkt sich dies auf NOTFÄLLE und gibt folgende Infos hierzu:

  • Vor Ort ist wegen der pandemischen Ausbreitung des „Corona-Virus“ nur noch eine eingeschränkte Bedienung für Notfälle möglich. Diese findet für Kundinnen und Kunden aller Standorte am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Raum 80 (Haus A) zu den regulären Öffnungszeiten (Montag und Dienstag von 07:00Uhr bis 14:00Uhr und Donnerstag von 09:00Uhr bis 17:00 Uhr) statt.
  • Bitte beachten Sie, dass es uns hier nur möglich ist, Notfälle zu bedienen. Hierunter fallen ausdrücklich keine regulären Verlängerungen Ihrer Aufenthaltsdokumente. Wählen Sie hier bitte eines unserer Online- Verfahren, soweit es für Ihr Anliegen möglich ist.
  • Bitte sprechen Sie zu Ihrem Schutz nur vor, wenn Sie aus dringenden persönlichen oder beruflichen Gründen verreisen müssen. Eine weitergehende Bedienung ist aktuell nicht möglich.
  • Bitte beachten Sie, dass Urlaubsreisen keine dringenden, persönlichen Gründe darstellen.


Online-Verfahren für alle anderen Fallgruppen

Ab 23.03. sind nun neue Online-Zugänge für Menschen aus unterschiedlichen Gruppen eingerichtet.



Fallgruppe 1: Abgelaufener Titel, bis 19.04. auslaufender Titel oder Termin bis 19.04.

  • Personen mit einem bereits abgelaufenen Aufenthaltstitel
  • Personen mit einem bereits gebuchten Termin bis 19.04.2020
  • Personen, deren Aufenthaltstitel bis zum 19.04.2020 abläuft

Direkter LINK ZUM OBLINEVERFAHREN für diese Gruppen.

Über das Online-Verfahren wird eine automatisch generierte Bescheinigung erstellt, die per Mail versendet wird. Diese Bescheinigung ist ohne weitere Befristung und den weiteren rechtmäßigen bzw. erlaubten Aufenthalt bestätigt.

Damit kann weiter gearbeitet oder Leistungen bezogen werden. .



Fallgruppe 2: Termin ab dem 20.04. oder ab dem 20.04. auslaufender Aufenthaltstitel

Dieses Online-Registrierungs-Formular richtet sich aktuell an Personen,

  • • die im LEA einen Termin ab dem 20.04.2020 haben
  • • oder deren Aufenthaltstitel ab dem 20.04.2020 abläuft

Über das Online-Verfahren wird eine automatisch generierte Bescheinigung erstellt, die per Mail versendet wird. Diese Bescheinigung ist ohne weitere Befristung und den weiteren rechtmäßigen bzw. erlaubten Aufenthalt bestätigt.

Damit kann weiter gearbeitet oder Leistungen bezogen werden. Sollten Arbeitgeber o.ä. hieran zweifeln, sei auf das PDF am Ende verwiesen.

Direkter LINK ZUM ONLINEVERFAHREN für diese Gruppen

Eine Registrierung für Menschen, deren Aufenthaltstitel abläuft, ist frühestens 6 Wochen vor Ablauf möglich.



Fallgruppe 3: Menschen IM Asylverfahren ODER mit Ausreiseverpflichtung

Für Menschen, die

  • sich entweder in einem Asylverfahren befinden
  • oder zur Ausreise verpflichtet sind
    und
  • deren aktuelle Bescheinigung bereits abgelaufen ist
  • oder bis zum 19.04.2020 ablaufen wird.

Wichtig: Ihre Bescheinigung ist noch bis zum 20.04.2020 oder länger gültig?
Dann registrieren Sie sich bitte erst frühestens 2 Wochen vor Ablauf des Dokuments!

Auch hier wird – nach individueller Prüfung – eine elektronische Bescheinigung ausgestellt, die die weitere Gültigkeit des jeweiligen Aufenthaltspapiers bestätigt.

Direkter LINK ZUM ONLINE-VERFAHREN für diese Gruppen



KEIN Online-Verfahren für folgende Gruppen

  • Wenn Sie einen bereits bestellten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen möchten.
  • Für einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach einer Einreise ohne Visum,
  • Wenn Sie selbst oder Ihre Familienangehörigen aus der EU, den Staaten des EWR oder der Schweiz stammen,
  • Für einen Antrag auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel,
  • Wenn Sie einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels zu einem neuen Pass wünschen,
  • Für einen Antrag auf einen neuen Reiseausweis oder Ausweisersatz,
  • Wenn Sie Nebenbestimmungen zu Ihrem Aufenthaltstitel (zum Beispiel zur Beschäftigung) ändern lassen wollen

Menschen, die zu einer dieser Fallgruppen gehören, können weitere Informationen in den FAQs nachlesen:

DIREKTER LINK zu FAQs auf DEUTSCH


FAQs des Landesamt für Einwanderung

DIREKTER LINK zu FAQs auf DEUTSCH



Informationen in ENGLISCH

Link zu FAQs auf ENGLISCH



Drohendes Erlöschen von Aufenthaltstiteln durch Bezug von Sozialleistungen

Bei Menschen, deren Aufenthaltstitel zu erlöschen droht, wenn sie z.B. bei Bezug von Kurzarbeitergeld ergänzende Sozialleistungen beziehen, wird es eine Allgemeinverfügung geben, die für zunächst 3 Monate das Erlöschen verhindert. (Veröffentlichung folgt).

Bereits bestellte eAT

Elektronische Aufenthaltstitel, die bereits bestellt wurden und nun erstellt beim LEA liegen, werden ab voraussichtlich 30.03. per Post versendet.



Link zum LEA

https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/aktuelles/artikel.910230.php

6 Gedanken zu „Corona: Neue Verfahren beim Landesamt für Einwanderung ab 23.03.“

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