Landesamt für Einwanderung schränkt Service wegen Corona ein




Die Berliner Ausländerbehörde, das Landesamt für Einwanderung, schränkt aufgrund des Corona-Virus die Tätigkeiten beginnend ab Montag, 16.03.2020, stark ein. Im Wesentlichen geht es darum, dass ohne Terminbuchung keine Bedienung mehr stattfinden kann. In diesen Fällen wird nur eine Übergangsbescheinigung ausgestellt, bis wieder eine normale Bearbeitung möglich ist.

Im Einzelnen möchten wir auf die folgenden Informationen vom Landesamt für Einwanderung verweisen:

Wegen der pandemischen Ausbreitung der Erkrankung COVID-19 durch den Erreger SARS-CoV-2 („Corona-Virus“) ist der Dienstbetrieb im Landesamt für Einwanderung (LEA) bis auf weiteres erheblich eingeschränkt. Ab Montag, den 16.3.2020, ist an allen Standorten die Ausstellung von aufenthaltsrechtlichen Dokumenten für Betroffene ohne Termin bis auf weiteres leider grundsätzlich nicht möglich. Ausländische Personen, die dennoch ohne Termin vorsprechen, werden nicht abschließend bedient, sondern mit einer individualisierten gesiegelten Bescheinigung nach dem folgenden Muster versehen:

Diese Bescheinigung verweist im Regelfall auf ein vorgelegtes fälschungssicheren Dokument. Insbesondere die Leistungsbehörden und die Polizei bitten wir, diese Bescheinigung im Regelfall im Zusammenspiel mit dem fälschungssicheres Dokument, auf das die Bescheinigung verweist, zu akzeptieren, bis ein geordneter Dienstbetrieb wieder möglich ist. Bitte geben Sie diese Mail auch an andere Stellen innerhalb Ihrer Verteiler weiter.

Solange Vorsprachen ohne Termin im LEA nicht möglich sind, gilt für in Berlin wohnhafte ausländische Personen Folgendes: 

·        Befristete Dokumente zum Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet werden von uns als fortgeltend betrachtet, bis der Dienstbetrieb im LEA wieder im vollen Umfang hergestellt und die Bedienung von Personen ohne Wartenummer wieder möglich ist. Wir informieren zu gegebener Zeit darüber, wann dies der Fall ist. 

·        Dies gilt auch für alle Nebenbestimmungen dieser Dokumente, insbesondere hinsichtlich Art und Umfang einer erlaubten Erwerbstätigkeit. 

·        Reisen ins Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind jedoch nur mit einem noch gültigen Aufenthaltstitel möglich. 

Wegen der dynamischen Ausbreitung des Corona-Virus lässt sich aktuell noch keine Einschätzung dazu treffen, wann das LEA den Dienstbetrieb im vollen Umfang wiederherstellen kann. Unsere Partner im Beratungszentrum am Friedrich- Krause- Ufer bitten wir um Verständnis für unsere Entscheidung und regen an, bis auf Weiteres gleichfalls keine Beratungsleistungen mehr anzubieten. Unser Probeverfahren zum Anbieten von Dolmetscherleistungen im Referat A 4 wird gleichfalls auf unbestimmte Zeit verschoben.  

Unseren Partnern im Business Immigration Service I und II sei mitgeteilt, dass der Dienstbetrieb an unserem Standort im Ludwig- Erhard- Haus zunächst nicht betroffen ist. Hier bedienen wir ausschließlich Terminkunden.     

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und verweisen ergänzend auf unsere Homepage:

https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/aktuelles/artikel.906001.php

Das Dokument, das für die Übergangsphase ausgestellt wird, sieht wie folgt aus:

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