„Mein Ärger“ – eine Kolumne in der BZ – verbreitet mal wieder fakenews und macht Stimmung. Erneut geht es um angebliche Kosten für Bürgschaften, die längst widerlegt wurden
Man kann vielleicht politisch einer anderen Meinung sein. Geschenkt. Ärgerlich wird es allerdings wirklich dann, wenn diese Meinung auf reinen Spekulationen und gegen alle Fakten besteht. Wenigstens die grundlegenden Art einen darf man auch von der BZ und ihrem Chefreporter Schupelius erwarten, zumal dann, wenn ein früherer Artikel gleichen Inhaltes schon vom Senat widerlegt wurde.
Worum geht es?
Besuchen Menschen aus Drittstaaten Deutschland, muss in vielen Fällen über eine Verpflichtungserklärung ein Bürge die Kosten des Aufenthaltes absichern. Das passiert rd. 30.000 mal im Jahr.
Gleiches gilt, wenn jemand aus Syrien oder seit 2017 dem Irak über eine solche Verpflichtungserklärung nach Deutschland kommt. Deutschland nimmt auf, ein (oder mehrere) Bürge(n) sichert die Kosten ab.
Nun hat die Person, die nach Deutschland kam, dennoch einen grundsätzlichen Anspruch auf Sozialleistungen. Dies ist auch richtig, wenn z.B. der Bürger nicht mehr zahlen kann, weil er selbst in Not geraten ist. Zahlt nun das Sozialamt, entsteht ein Anspruch gegenüber dem Bürgen. Nun kann das Land Berlin Ansprüche gegenüber dem Verpflichtungsgeber geltend machen.
Bund erläßt Kosten aufgrund unklarer Rechtslage
Bis zum August 2016 herrschte in den Fällen, in denen ein Verpflichtungsgeber in Anspruch genommen werden sollte, eine unklare Rechtslage. Erst mit dem sog. Integrationsgesetz wurde eine rechtliche Klarstellung geschaffen, die seither bundeseinheitlich gültig ist.
Für den Zeitraum davor hat deshalb die Bundesregierung über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit bereits im März 2019 eine Weisung herausgegeben, dass unter bestimmten Konstellationen von einer Beitreibung offener Beträge abzusehen ist. Der BUND hat demnach bereits auf dieses Geld verzichtet. Allerdings betrifft dies nur die Leistungen, die auch aus Bundesmitteln gezahlt werden.
Senat gleicht Erlaß auf Landesebene an
Die nun im Dezember 2019 von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales herausgegebene Weisung betrifft einige wenige Einzelfälle, die einerseits auch vor diesem Stichtag August 2019 liegen und denen zudem die Inanspruchnahme aufgrund KOMMUNALER Leistungen drohte.
Der Verzicht des Landes Berlin ERGÄNZT somit lediglich die bereits richtigerweise vom Bund erlassenen Leistungen, damit eine Gleichbehandlung im jeweiligen Fall erfolgt und nicht der Kostenträger der einen Leistung etwas anderes tut als der der anderen Leistungen. Ebenso wie dies Berlin nun getan hat, haben es andere Bundesländer bereits ebenfalls gemacht.
Hier wird demnach eine auf Bundesebene längst beschlossene Anwendung auf das Bundesland Berlin übertragen, ohne dem Neues hinzuzufügen. Und weiterhin ist das finanzielle Volumen aufgrund der unterschiedlichen Leistungen vermutlich geringer als das, auf welches der Bund verzichtet hat. Daneben geht es auch darum, eine rechtlich extrem strittige Frage einvernehmlich zu lösen, ohne (für das Land Berlin) weiteres Geld für aufwendige Klageverfahren zu verlieren.
Schupeilus wiederholt längst widerlegte “Fakten” an aller Realität vorbei
Diesen Sachverhalt kann man auf einfache Art ermitteln oder ggfls. bei der zuständigen Senatsverwaltung nachfragen. Das ist beides offenbar nicht geschehen. Nach viel ärgerlicher wird es nun, wenn die im März 2019 schon veröffentlichte „Hochrechnung“ von angeblich 130 Mio € am gleichen Tage von der zuständigen Senatsverwaltung schriftlich widerlegt wurde und man diesen Unsinn nun nochmals ohne jeden Hinweis auf die völlig falsche Berechnungsgrundlage wiederholt.
Aussenstände der Berliner Jobcenter gab es per März 2019 bei insgesamt 30.000 Bürgschaften p.a. nur in rd. 180 Fällen, bei denen überhaupt Leistungen von Verpflichtungsgebern zu zahlen waren. Diese offenen Leistungen beliefen sich im März auf rd. 800.000 € insgesamt, nicht 130 Mio €. Davon tatsächlich beigetrieben werden sollten die offenen Beträge auch nicht von ohnehin nur 180 Verpflichtungsgebern, sondern lediglich von 7 (sieben).
Dass die BZ bzw. Schupelius bezogen auf Fragen zu Geflüchteten gerne eine Sau durchs Dorf treibt, ist ja hinlänglich bekannt,. Dass die Fakten in vielen Fällen nicht stimmen, ebenso. Wenn nun jedoch die gleiche – bereits tote – Sau wiederbelebt wird, darf man eigentlich wenigstens beim zweiten Versuch darauf hoffen, dass erlangte Erkenntnisse über ausführliche Mitteilungen der Senatsverwaltung auch geistig einfließen. Umso ärgerlicher ist der Ärger diese Mal.