Ab 01.08.2019 sind in Berlin Schülertickets der BVG kostenlos. der Antragsweg und auch die häufigsten Fragen dazu sind hier dargestellt. Übergangsweise gelten auch Schülerausweise oder der Berlinpass mit Hologramm als Fahrausweis. Details dazu im Text.
- Für die Chipkarte (fahrCard) einfach Foto und aktuellen Schülerausweis I* hochladen, Daten eingeben und direkt online bestellen.
- Bis deine fahrCard ankommt, kannst du ab 01. August deinen Schülerausweis I* zum Fahren nutzen.
- Deine elektronische Chipkarte (fahrCard) schicken wir dir ganz bequem per Post.
- Das kostenlose Schülerticket Berlin AB für alle Berliner SchülerInnen mit Schülerausweis I*.
- Auch für alle Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Berliner Schule besuchen. Nachweis: Aufnahmebescheid der Schule, die Schulzuweisung oder der Rückstellungsbescheid.
- Kostenlose Mitnahme eines Fahrrads, eines Hundes oder eines Kindes unter 6 Jahren.
Häufige Fragen
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Ab wann kann ich das neue Schülerticket Berlin AB bestellen?
Das neue Schülerticket Berlin AB kann ab dem 11.05.19 online bestellt werden. Um das Ticket pünktlich zum Schulstart zu erhalten, empfehlen wir eine rechtzeitige Bestellung bei uns. Bis deine fahrCard bei dir ankommt, kannst du ab 01.08.19 mit deinem Schülerausweis I* die öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin übergangsweise kostenlos nutzen. Bitte beachte den Übergangszeitraum 01.08.19 bis 30.11.19.
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Bekomme ich das neue Schülerticket Berlin AB und die Chipkarte auch in einem BVG-Kundenzentrum?
Nein. Das neue Schülerticket Berlin AB kann ausschließlich online bestellt werden.
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Ich habe ein Schülerabo, muss ich kündigen?
Nein. Die laufenden Abo-Verträge werden automatisch auf die neuen Bedingungen umgestellt und die monatlichen Abbuchungen werden eingestellt.
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Was muss ich bei Fahrten dabei haben?
Das Schülerticket Berlin AB als fahrCard. Im Übergangszeitraum 01.08.19 bis 30.11.19 werden für alle SchülerInnen, die noch nicht im Besitz einer fahrCard sind, der Berliner Schülerausweis I* für das Schuljahr 2018/19 und für das Schuljahr 2019/20 akzeptiert.
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Ich nutze einen “berlinpass-BuT” mit Hologramm, was ändert sich für mich?
Der gültige “berlinpass-BuT” mit Hologramm wird bis zum 31.12.19 als Fahrtberechtigung anerkannt. Ab dem 01.01.20 gilt ausschließlich die fahrCard für das Schülerticket Berlin AB als Fahrtberechtigung. Nutzer des berlinpass-BuT mit Hologramm bestellen die fahrCard bitte bis spätestens 10.12.19 hier online.
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Kann ich ergänzende Tarifprodukte nutzen, wenn ich z.B. nach Brandenburg möchte?
Für das neue Schülerticket Berlin AB kann ein Anschlussfahrausweis für den Tarifbereich C gekauft werden. Auch eine Erweiterung mit dem VBB-Freizeitticket oder dem Schülerferienticket ist möglich.
- Link zu Antworten auf weitere Fragen
* Schüler, die in Berlin wohnen und in Brandenburg zur Schule gehen, laden bitte folgende Dokumente hoch: Eine Meldebescheinigung (oder ein Personaldokument), auf der die Berliner Meldeadresse erkennbar ist und einen Schülerausweis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Brandenburger Schule.
Quelle: BVG Berlin Schülerticket
Unser Schülerticket wurde einfach ohne Mitteilung gekündigt. Auf der Fahrcard steht 09/24 und heute am 04.08.2021 !!! fordert die DB 60,- Euro Strafe, weil die Fahrcard schon seit dem 31.12.2020 !!! nicht mehr gültig ist. Wir haben keine Mitteilung erhalten, gar nichts. Ist das eine neue Abzocke der BVG? Vorher hatten wir ein Abo und einen Berlin-Pass mit Hologramm und nun sollen wir 60,- Euro bezahlen, obwohl mein Sohn noch zur Schule geht und auf der BVG-Seite steht, dass die Fahrcard 4 Jahre gültig ist?
Bitte den Fall mit der BVG klären und dazu das Schülerticket beifügen.