Migrationspakt: GroKo beschliesst Verschärfung vor Anhörung

 

 

Gesetzgebung im Expressverfahren, Anhörungen und Sachverständigengutachten, die gar nicht mehr beachtet werden und eine nur Minuten nach der letzten Anhörung noch einmal verschärfte Gesetzgebung: Die GroKo peitscht das Migrations-Paket durch den Bundestag und verschärft es in Teilen noch einmal deutlich. Dabei ist dieser Änderungsantrag offensichtlich schon deutlich vor den Anhörungen im Innenausschuss beschlossene Sache. 

 

Deutliche Erweiterung der Befugnisse zum Betreten und Durchsuchen 

§ 58 AufenthG wurde im Kabinettsbeschluss noch entschärft und erhält nun eine deutliche Erweiterung um weitere sechs Absätze. 

Gesetzlich normiert wird damit das Betreten von Wohnungen zum Zwecke der Abschiebung und die Durchsuchung. 

Gerade für Länder wie Berlin erfolgt damit eine Regelungsaufnahme, die es bisher gesetzlich nicht gab. 

Damit wird nun in der Regel wohl eine richterliche Anordnung für eine Durchsuchung notwendig sein, auch wenn schon das Betreten nun gesetzlich zulässig wird. 

Der aktuelle Dissens in Berlin flammt damit jedoch vermutlich neu wieder auf. 

 

Abschiebungshaft wird noch einmal erleichtert

Nach der Neuregelung „über Nacht“ reicht nun sogar die Überschreitung der 30 Tage aus der Ausreiseaufforderung als nur Haftgrund aus. 

 

18 Monate in Aufnahmeeinrichtungen

Statt wie bisher sechs Wochen bis zu maximal sechs Monaten begründet die erneute Gesetzesänderung nun eine Wohnverplfichtung von 18 Monaten in einer Aufnahmeeinrichtung. 

Beendet wird dies nur dann, wenn vorher über den Asylantrag entschieden wurde oder wenn es sich um Familien mit minderjährigen Kindern handelt.

Darüber hinaus bleibt die Wohnverplfichtung auch über 18 Monate bis zur Ausreise dann bestehen, wenn Mitwirkungsplfichten nicht erfüllt oder mehrfach verletzt wurden. 

Auch dies ist eine erhebliche Erweiterung und Ausweitung. 

 

Analogleistungen erst nach 18 Monaten

Auch durch die Hintertür wird im Änderungsantrag der Bezug von Analogleistungen, also Leistungen nach SGB II oder XII statt nach AsylbLG, nun erst nach 18, statt bisher 15 Monaten neu geregelt. 

 

„Unabhängige Asylverfahrensberatung“ 

Dies ist der „Verhandlungserfolg“ der SPD, wenn man den bisherigen Medienberichten tatsächlich glauben will. 

Diese Verfahrensberatung kann durch das Bundesamt ODER Wohlfahrtsverbände durchgeführt werden und soll nun zweistufig sein: Gruppenberatung in Stufe 1, Einzelberatung in Stufe 2. Wohlfahrtsverbände sind dabei nur für Stufe 2 vorgesehen. 

 

 

Zusammenfassung

Hier wird mit affenartiger Geschwindigkeit ein Gesetzgebungsverfahren exzessiv beschleunigt. Ergebnisse der Anhörung finden keine Beachtung mehr, der Änderungsantrag ist offensichtlich schon weit vor Beginn der Anhörungen fertig. Anders ist es nicht zu erklären, dass  der Antrag nur Minuten nach den Anhörungen bereits verschickt wird. 

Statt auf Experten zu hören, finden nun weitere, bisher teilweise nicht einmal diskutierte, Änderungen statt. 

Das Überschreiten der 30 Tage aus der Ausreiseaufforderung oder auch die Verlängerung der Wohnverpflichtung sind ebenso Beispiele dafür wie die Verlängerung der Bezugsdauer nach AsylbLG auf nun 18 Monate.

Dass nun Wohlfahrtsverbände in Stufe 2 der Asylverfahrensberatung mit beraten dürfen, bliebt dabei geschenkt. 

Man fragt sich, wer überhaupt mit wem genau was verhandelt hat. Ein Einbringen der SPD zur Entschärfung ist jedenfalls nicht feststellbar. 

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