Die Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales vergibt auch dieses Jahr wieder 50.000 € an Initiativen und Projekte zur Integration und Unterstützung von Geflüchteten. Im Folgenden der Förderaufruf, das bitte zu beachtende Merkblatt und der Antrag. Im letzten Jahr waren die Mittel deutlich überzeichnet. Bitte deshalb die Antragsfrist beachten, aber sich die Förderrichtlinien, die sich aus dem Unterlagen und dem Merkblatt ergeben.
Förderaufruf
Die Integration und Inklusion geflüchteter Menschen ist zentrales Ziel des Flüchtlingsmanagements in Berlin. Die beeindruckende Unterstützung von Berlinerinnen und Berlinern für geflüchtete Menschen – bei der Begleitung zu Behörden, beim Zugang zu Bildung, bei der Gestaltung von Freizeit, bei der Hilfe nach einer geeigneten Unterkunft, bei der Wahrnehmung von Rechten und vielem mehr – fördert das Land Berlin durch die Bereitstellung von Mitteln. Diese Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 50.000 Euro sollen ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement unterstützen und nachhaltig etablieren.
Für Projekte und Initiativen werden Mittel zur Förderung des freiwilligen Engagements bereitgestellt, um
- die gesellschaftliche Teilhabe geflüchteter Menschen zu befördern,
- die Integration und Inklusion geflüchteter Menschen in der Nachbarschaft zuunterstützen,
- die Vernetzung von Akteur*innen und Institutionen der Stadtgesellschaft zurnachhaltigen Etablierung bürgerschaftlichen Engagements zu befördern und
- die Selbstorganisation von Geflüchteten zu stärken.
Im Fokus der Leistungen stehen die geflüchteten Menschen selber, jedoch nicht nur als Empfänger von Hilfsmaßnahmen, sondern als Ideengeber*innen und Durchführer*innen der Projekte. Den Geflüchteten soll nachweislich die Möglichkeit gegeben werden, eigenverantwortlich bei der Umsetzung der Maßnahmen mitzuwirken und diese aktiv zu formulieren.
Die Ausschreibung, Ausreichung und Abrechnung dieser Mittel erfolgt durch das Land Berlin, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden ehrenamtliche Initiativen und Kleinprojekte in Berlin. Zuwendungsempfänger können auch ehrenamtliche Initiativen sein, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind, wenn
- – sie durch Referenzschreiben (siehe Antragsformular) einen Bezug zu einem Stadtteilzentrum oder der bezirklichen Flüchtlings- bzw. Ehrenamtskoordination nachweisen und
- – eine Person dieser Initiative als Privatperson für die ordnungsgemäße Geschäftsführung haftet.
Um wieviel Geld kann man sich bewerben?
Je zu fördernder Initiative / kann eine Bewerbung grundsätzlich bis zu 8.000 Euro erfolgen. Der Mindestbetrag je Förderung / Bewerbung beträgt 3.000 Euro.
Eine gewisse Selbstbeteiligung, Beteiligung von Dritten oder Spenden für die Gesamtfinanzierung sind erwünscht.
Wie ist die Laufzeit der Projekte?
Der Projektzeitraum beginnt am 01.07.2019 und endet am 30.11.2019.
Der Ausführungszeitraum des geplanten Projektes darf maximal drei Monate betragen.
Welche Vorhaben können gefördert werden?
Insbesondere Maßnahmen zur:
- – Unterstützung von Projekten zur Nutzung von Wohnraum bzw. zur Etablierung von integrativen und inklusiven Wohnprojekten,
- – Förderung nachbarschaftlicher Aktivitäten,
- – Betreuung und Unterstützung im Bildungsbereich, z.B. Kita, Schule, Erwachsenenbildung,
- – kieznahen Freizeitgestaltung, z.B. Kultur, Sport und Jugendarbeit,
- – Etablierung und Erweiterung von nachbarschaftlichen Angeboten für besondere Zielgruppen, z.B. Familien, alleinreisende junge Männer und besonders Schutzbedürftige.Nicht förderfähig sind:
- – Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten,
- – Honorare für Bewerber*innen,
- – Mietkosten für Räume, über die Bewerber*innen selbst verfügen,
- – Beiträge für freiwillige Versicherungen, Verwaltungspauschalen und sonstige Pauschalen,
- – Vorhaben, für die bereits eine andere Förderung aus Landesmitteln erfolgt oder vorgesehen ist,
- – alle Anschaffungen (z.B. Mobiltelefon, Laptops),
- – bereits begonnene Projekte und
– Umweltkarten (Einzelfahrten jedoch förderfähig)
Was kann gefördert werden?
Förderfähig sind Sachausgaben zum Beispiel für (jeweils bis zum Ende des Projektzeitraums):
- – Mietkosten für extern anzumietende Räume
- – Telefon und Internetkosten
- – Portokosten
- – Reisekosten gemäß der Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes (BRKG)
- – Büromaterial, Geschäftsbedarf, Material für Veranstaltungen (nicht für Projektmitglieder ) ausschließlich für angesprochene Zielgruppe
- – Veranstaltungsausgaben, sofern diese im Einklang mit dem Projektziel stehen
- – Ausgaben für Verpflegung, Beköstigung, Lebensmittel, sofern diese im Einklang mit dem Projektziel stehen
- – Personalkosten und Honorare für Externe, z.B. Beratung, Supervision, Fortbildung, Expertinnen und Experten für inhaltliche Themen, IT-Dienstleistungen, PR- Dienstleistungen und ähnliche Angebote (unter Angabe von Stundensatz und Stundenzahl sowie Berücksichtigung der Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen (HonVSoz)
- – Ausgaben für Übersetzungen und Dolmetscherleistungen nach Maßgabe der Honorarverordnung Soziales (HonVSoz)
- – Fachliteratur
- – Qualifizierungsmaßnahmen
- – Konfliktmanagement- und Supervisionsangebote
- – Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Auf- und Ausbau webbasierter Anwendungen
- – Dokumentations- und Informationsmanagement
- – Wartungs- und Instandhaltungsausgaben, Reparaturen
– Anschaffungskosten für technische Geräte und Material im Wert von bis zu 410 €
Was ist zu beachten?
Ein bereits begonnenes Projekt kann nicht mehr gefördert werden. Ein begonnenes Projekt ist ein Projekt, bei dem
- – eine erste Einführungsphase bereits vor der Bewerbung / dem Bewilligungsbescheid gestartet wurde
- – Zeit und / oder Mittel bereits vor der Bewerbung / dem Bewilligungsbescheid investiert wurden
- – bereits organisatorische Strukturen vor der Bewerbung / dem Bewilligungsbescheid gebildet wurden
- – sich für das gleiche Projekt gleichzeitig bei einem andern Zuwendungsgeber für Mittel beworben wurde und die Bewerbungsprüfung bereits läuft
- – das beantragte Projekt bereits angefangen und abgebrochen wurde.
Zuwendungen werden zukunftsbezogen bewilligt, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen. Die Förderung bereits begonnener oder durchgeführter Projekte ist somit ausgeschlossen. Der Zuwendungsempfänger hat daher mit der Bewerbung zu erklären, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Der Bewerber muss mit dem Beginn des Vorhabens warten, bis der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist und der Bewilligungszeitraum begonnen hat. Ausnahmen hiervon sind nur möglich, wenn einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt und bewilligt worden ist.
Die zuwendungsempfangenden Projekte müssen sich mit der Veröffentlichung einverstanden erklären.
Ein Projektbewerber benötigt eine Kontoverbindung. Das Konto muss zwingend für die monetäre Abwicklung vorgehalten werden.
Ein Projektbewerber muss eine ID-Nummer in der Transparenzdatenbank von SenFin nachweisen können. Ggf. muss diese vorab durch formlosen Antrag per E-Mail unterregistrierung@senfin.berlin.de beantragt werden.
Ein Projektbewerber muss zur Abwicklung des Zuwendungsprojektes (von der Bewerbung bis zum Verwendungsnachweis) eine Fazit-Zugangsnummer besitzen. Ggf. ist diese vorab beim LAGeSo unter zuwendungen@lageso.berlin.de zu beantragen.
Ein Projektbewerber muss sich an den Abgabetermin halten. Nach der Fristsetzung eingereichte Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ein Zuwendungsempfänger muss seine Erreichbarkeit durch Festnetznummer, Mobilnummer und E-Mail-Adresse gewährleisten.
Innerhalb der Zuwendungen können weder Umweltkarten noch Anschaffungen, noch Catering oder Investitionen in den Träger hinein (z.B. Reparaturen von eigenen Maschinen, Erneuerung der Räumlichkeiten etc.) bewilligt werden.
Die Bewerbung muss mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift versehen sein.
Das mit diesem Aufruf veröffentlichte Merkblatt der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist zu beachten.
Wie wird abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt gegenüber dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF nach den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung LHO §§ 23, 44 sowie ANBest-P und den hierzu veröffentlichten Ausführungsvorschriften. Erforderlich sind ein Sachbericht, ein summarischer Verwendungsnachweis auf der Basis des vorgelegten Finanzierungsplanes und ein zahlenmäßiger Nachweis (über FAZIT-Online) als Tabelle der getätigten Ausgaben, aus der die Art der Ausgabe, der Betrag und das Datum ersichtlich sind. Die Originalbelege bleiben bei Ihnen und müssen für Prüfungen für fünf Jahre aufbewahrt werden. Der Zuwendungsempfänger muss die Ausgaben selbst tätigen, er darf die Mittel nicht an Dritte weiterreichen.
Wie erfolgt die Bewerbung?
Zur Bewerbung ist die schriftliche Einreichung des vollständig ausgefüllten Bewerbungsformulars per Post erforderlich.
Das ausgefüllte Bewerbungsformular senden Sie bitte handschriftlich unterschrieben, im Original, mit allen erforderlichen Anlagen (siehe Bewerbungsformular) an
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF I D 211/I D 212
Frau Ghetmiri/ Frau Berge
Bundesallee 171
10715 Berlin
Bewerbungen können ab sofort abgegeben werden.
Wichtige Hinweise für die Bewerber*innen
Der letzte Eingangstermin für vollständige, schriftliche Bewerbungen (siehe Bewerbungsformular) ist der 30.04.2019 bis 14:00 Uhr.
Die Bearbeitung der Bewerbungen erfolgt nach Eingang aller erforderlichen Dokumente ab Einsendeschluss. Die Bewilligung erfolgt durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF. Die Angabe einer E-Mail Adresse des Antragsstellers ist für die Bearbeitung der Bewerbungen erforderlich.
Bis 30. November 2019 sind alle bewilligten Gelder zu verausgaben. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgegebene Mittel müssen zurückgezahlt werden.
Projektinformationen und Unterlagen zum download
Merkblatt_für_Zuwendungsempfänger