Zuwanderungsgesetz und Spurwechsel sind auf dem Weg

 

 

Nach mehreren Zeitungsberichten liegt nun wohl ein Gesetzentwurf zur Zuwanderung vor, der auch Regelungen zum sog. „Spurwechsel“, also Bleiberechte für abgelehnte Asylbewerber, enthält.

Eine Neueinwanderung soll jedem Ausländer möglich sein, der einen Arbeitsvertrag vorlegt und eine „anerkannte Qualifikation“ besitzt. Hier ist der erste Haken, denn die Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen oder Abschlüsse war schon immer ein Problem und sehr aufwendig.

Eine Vorrangprüfung, ob ein Deutscher oder EU-Bürger für die Stelle in Frage kommt, soll grundsätzlich entfallen.

Wer eine anerkannte Berufsausbildung hat, soll für sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommen können, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Dies muss allerdings bereits vor Einreise gesichert sein. Die Aufnahme einer Tätigkeit ist hier nicht gestattet bzw. Nur geringfügige Tätigkeiten wären hier erlaubt.

Gleichzeitig ist Grundvoraussetzung der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse.

Die Ausbildungsduldung soll zukünftig auch Helferberufe erfassen, die bisher ausgenommen waren. Zudem sollen die bisher sehr unterschiedlichen Interpretationen einzelner Bundesländer zur Ausbildungsduldung bundesweit vereinheitlicht werden, wobei hier die Details nicht genau bekannt sind.

Neu ist eine sog. „Beschäftigungsduldung“.

Voraussetzung ist, dass die Betroffenen ihren Lebensunterhalt selbst sichern und seit eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Außerdem muss ihre Identität zweifelsfrei geklärt sein.

Die Lebensunterhaltssicherung soll sich dabei nur auf die jeweilige Einzelperson beziehen, aber nicht auf die gesamte Familie.

Dabei soll auch danach unterschieden werden, ob die Betroffenen zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes bereits in Deutschland waren oder erst danach einreisten.

Letztere sollen eine Beschäftigungsduldung nur erhalten können, wenn sie binnen sechs Monaten ihre Identität nachgewiesen haben und seit der Ablehnung eines Asylantrages mindestens 12 Monate vergangen sind.

Das Gesetz befindet sich noch in der Ressortabstimmung und liegt deshalb noch nicht in endgültiger Form vor. Deshalb ist es auch noch nicht möglich, wirklich alle Eckpunkte beurteilen zu können.

Da das Gesetz am 19.12. bereits im Kabinett beschlossen werden soll, werden bis dahin. Auch alle Einzelheiten sicherlich zugänglich sein.

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