Das neue Ankunftszentrum für Geflüchtete in Berlin wird als Modulare Unterkunft (MUF) neu in der Oranienburger Straße 285 in Reinickendorf errichtet. Damit wird spätestens nach Fertigstellung der Hangar im Flughafen Tempelhof geschlossen.
Nun wird als neues Ankunftszentrum eine noch zu errichtende Modulare Unterkunft (MUF) eingerichtet, die 389 Plätze bieten soll. Die Fertigstellung ist bis zum Jahresende 2019 geplant.
Neben der Unterbringung sollen dann auch die übrigen Funktionen, die bisher in den Hangars untergebracht waren, mit in der neuen Unterkunft integriert sein. Hierzu zählen neben der Registrierung auch die medizinischen Erstuntersuchungen. Die Zweiteilung mit dem Standort Bundesallee bleibt jedoch insoweit erhalten, dass das BAMF seinen Teil behält.
Die Unterbringung erfolgt demnach rein von der baulichen Art der Unterbringung auf dem Niveau einer Gemeinschaftsunterkunft, was jedoch nicht bedeutet, dass dann eine Selbstverpflegung erfolgt. Grundsätzlich soll sich auch an einer kurzen Verweildauer an sich im Ankunftszentrum nichts ändern.
Die Unterbringung in den Hangars wurde von allen Initiativen, aber auch von Senatorin Breitenbach selbst seit Anbeginn kritisiert. Nun ist zwar ein Ende mit einer guten Lösung absehbar, bedeutet aber auch, dass nach jetzigem Stand der Hangar noch ein weiteres Jahr bestehen bleibt. Hier ist nun eine Zwischenlösung für die rd. 14 Monate bis zur Neueröffnung notwendig, um die schlechten Unterbringungsverhältnisse im Hangar möglichst schnell zu beenden.
Weiterer grundsätzlicher Kritikpunkt bleiben die Schnellverfahren, die nach letztem Stand rd. 1/3 aller neuen Asylverfahren in Berlin betreffen. Dies liegt jedoch in der Hoheit des BAMF, das an diesen Verfahren festhalten will. Kritisiert wird von uns wie auch vielen anderen Initiativen, dass hier bereits nach 3-5 Tagen eine Asylentscheidung erfolgt. Die dazu erforderliche Anhörung ist oft schon zwei Tage nach Ankunft angesetzt.
Vom Berliner Senat wird gerade mit Landesmitteln die zusätzliche Vergabe einer unabhängigen Asylverfahrensberatung vorbereitet, die Anfang 2019 starten soll. Dies ist eine erhebliche Verbesserung der rechtlichen Beratung von Geflüchteten.
Dabei wird es aber gerade bei den Schnellverfahren darum gehen, ob die davon Betroffenen aufgrund der Schnelligkeit der Terminierungen ausreichend Möglichkeit und Zeit finden, hiervon profitieren können. Dies muss auch das BAMF gewährleisten.
Insgesamt ist mit dem neuen Ankunftszentrum dann auch eine gute Lösung gefunden. Zusammen mit der vom Land initiierten unabhängigen Asylverfahrensberatung stimmen dann die Voraussetzungen. Einzig der Zeitablauf steht nun noch der endgültigen Aufgabe der Hangars im Wege.
Foto: Beispielbild einer MUF 1.0 nach Senatsvorlage (Berlin hilft)