Aussetzung des Familiennachzuges: 5 Gesetzesvorlagen im Bundestag

 

 

Heute und morgen finden im Bundestag u.U. entscheidende Abstimmungen über Gesetzesvorlagen zum Familiennachzug subsidiär Geschützter statt. Von allen Fraktionen (außer der SPD) gibt es hierzu eingebrachte Gesetzesvorlagen. Mit einer Ausnahme geht es um weitere Aussetzung, zum Teil mit Ausnahmen.

Mit Ausnahme der Grünen und der Linken ist offenbar keine Fraktion zu einem einfachen Auslauferlassen der bis März 2018 befristeten Aussetzung des Nachzuges bereit. Die einzelnen Vorlagen unterscheiden sich jedoch erheblich.

Kennzeichnend ist zudem, dass es sich um keine Gesetzesinitiative einer Bundesregierung handelt, sondern um Vorlagen einzelner Fraktionen. Hier wird also nicht etwa ein vorher schon innerhalb einer Koalition abgestimmter Vorschlag in den Bundestag eingebracht, sondern jeweils die Vorstellungen einer Fraktion bzw. Partei. Hieran werden bereits jetzt die Schwierigkeiten deutlich, die sich bei einer Minderheitsregierung dann regelmäßig stellen würden.

Heute beginnt es mit der Gesetzesvorlage der AfD. Inhalt und Ziel ist nicht nur die weitere Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Geschützte, sondern sogar der grundsätzliche Ausschluss des Nachzuges für diese Gruppe. Hierzu soll das Aufenthaltsgesetz in allen dies betreffenden Paragraphen (29 bis 36 AufenthG) angepaßt werden.

Hier geht es also um eine grundsätzliche Änderung und nicht nur eine weitere Verlängerung der bisher gültigen Aussetzung.

Morgen werden die Vorlagen der Union, der Grünen und der Linken beraten. Auch diese unterscheiden sich erheblich:

Die Union will die Aussetzung einfach verlängern. Im Gesetzentwurf steht zwar, dass dies nur bis zu einer Neuregelung gelten soll, aber hierzu ist weder eine Frist noch ein Inhalt benannt.
De facto geht es also um eine weitere Aussetzung auf unbestimmte Zeit. Im Sondierungspapier mit der SPD ist zwar eine Frist bis zum 31.07. genannt, die jedoch nicht im Gesetzesentwurf ersichtlich ist. Logisch wäre demnach eine weiter Aussetzung nur bis zum 31.07., aber nicht auf unbestimmte Zeit.

Die Grünen legen keinen konkreten Gesetzesentwurf vor, sondern wollen den Bundestag nur feststellend beschließen lassen, dass der Familiennachzug wieder ermöglicht werden soll. Hierzu soll die Bundesregierung aufgefordert werden, keine Gesetzesinitiativen einzubringen, die auf eine weitere Aussetzung abzielen.

Dies ist eigentlich der schwächste Antrag, denn seitens der Bundesregierung selbst gibt es bisher gar keinen Antrag zum weiteren Verfahren beim Familiennachzug.

Die Linke legt einen Gesetzesentwurf vor, der mit Datum des Beschlusses den Familiennachzug wieder in Kraft setzen soll. Im Grunde eine überflüssige Initiative, denn ab dem 17.03.2018 würde der Nachzug wegen des Auslaufens der Frist ohnehin wieder möglich sein. In jedem Fall legt die Linke einen Entwurf vor, der sofort die weitere Aussetzung des Nachzuges beenden soll.

Als Letztes gibt es einen Gesetzesentwurf der FDP. Dieser ist – unter den aktuellen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Vorlagen anderer Parteien oder auch der Sondierungserbenisse – fast noch der „Beste“, soweit es nicht um eine sofortige Aufhebung der Aussetzung geht.

Einerseits soll der Nachzug weiter ausgesetzt bleiben, aber dies nicht unbegrenzt, sondern für weitere 2 Jahre.

Andererseits sieht der Entwurf Ausnahmen vor, die zahlenmäßig nicht begrenzt sind. Hierzu sollen dann besondere Härtefälle berechtigt sein, wobei die Härte sowohl bei der nachziehenden Person wie auch bei der aufnehmenden begründet sein kann. Zudem soll das Kindeswohl besondere Berücksichtigung finden.

Auch möglich sein soll der Nachzug bei Sicherung des Lebensunterhaltes möglich sein, wobei sich die Voraussetzungen an den Regelungen des § 25b AufenthG orientieren sollen. Dies bedeutet mehr eine als 50%ige Sicherung oder auch nur eine aufgrund der Ausbildung zu erwartende Lebensunterhatssicherung und Sprachkenntnisse auf Basis A2. die derjenige erfüllen muss, zu dem nachgezogen werden soll.

Dritte Ausnahme ist die Bedrohung von Leib, Leben und Freiheit der nachsehenden Personen.

Auch wenn von Union und SPD im Rahmen der Sondierungen ein Nachzug von 1.000 Menschen vereinbart wurde, geht der Gesetzesentwurf der Union hierauf nicht konkret ein, sondern spricht nur von einer geplanten Neuregelung.

Es handelt sich zwar bisher nur um die jeweils ersten Beratungen der Vorlagen, aber dennoch wird es spannend, wie sich z.B. die SPD im Rahmen dieser Beratungen verhalten wird.

Wir hatten in einem anderen Beitrag bereits darauf hingewiesen, dass es jetzt bereits im Januar zu diesen Vorlagen kommen würde. Wie am Ende die Abstimmungen ausgehen werden, insbesondere ob die SPD dem Entwurf der Union zustimmen wird, bleibt dabei die offene Frage.

Und es bleibt die Feststellung, dass 60.000 Menschen, um die es sich geschätzt beim Nachzug handelt, Deutschland in Atem halten und man nicht in der Lage ist, die humanitäre und auch integrative Notwendigkeit des Nachzuges zu subsidiär Geschützten zu erkennen und so auch zu behandeln.

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