DEUTSCH
Es gab Pläne, schon im Sommer 2018 zu überprüfen, ob eine Abschiebung ausschließlich für Gefährder und Straftäter nach Syrien möglich wäre. Dies ist nicht verabschiedet worden und wird nun wieder Ende 2020 überprüft. Im Moment verlängert die Innenministerkonferenz den Abschiebestopp ach Syrien immer nur um 6 Monate. Anerkannte Geflüchtete waren jedoch von diesen Ideen ohnehin nie betroffen.
Viele Syrer, aber auch anerkannte Flüchtlinge aus anderen Ländern, haben jedoch zum Teil jetzt schon die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen.
Nach drei Jahren kann man das machen, wenn man aus Flüchtling anerkannt ist (alle jene mit blauem Flüchtlingspass) und folgende Punkte erffüllt.
1. die Aufenthaltserlaubnis seit drei Jahren besitzt, wobei die Aufenthaltszeit des der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vorangegangenen Asylverfahrens angerechnet wird,
2. das BAMF nicht nach § 73 Absatz 2a des Asylgesetzes mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme vorliegen
3. man die deutsche Sprache beherrscht (C1),
4. der Lebensunterhalt weit überwiegend gesichert ist und
5. Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dem nicht entgegenstehen
6. die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist
7. man im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
8. über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und
9. über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.
8. wird mit Abschluss des Integrationskurses erfüllt. für 9. reicht i.d.R. auch ein Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft
Weit überwiegende Sicherung des Lebensunterhaltes bedeutet, dass man weniger als 25% öffentliche Leistungen beziehen darf. Was das genau bedeutet, haben wir in einem sehr ausführlichen Beitrag (Link) dargestellt.
Nach 5 Jahren ist es etwas einfacher. Es gelten die gleichen Punkte wie nach drei Jahren, wobei es zwei Erleichterungen gibt:
1. man muss die deutsche Sprache nur hinreichend beherrschen (A2),
2. der Lebensunterhalt muss nur überwiegend gesichert sein (Weniger als 50% öffentliche Leistungen).
Hier reicht der erfolgreiche Abschluss des Integrationskurses auch für den Nachweis der Sprachkenntnisse.
Bei Ehegatten genügt es, wenn der andere Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt. Die Lebensunterhaltssicherung betrifft immer die gesamte Familie.
Ansonsten werden Aufenthaltserlaubnisse in der Regel nach drei Jahren auch einfach und unproblematisch verlängert.
Für viele Menschen sollte eine Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren also durchaus erreichbar sein und eher das Ziel der Bemühungen sein als Gedanken Abschiebungen zu verschwenden, die sie ohnehin nicht betreffen werden.