Vertrag mit Gierso nun endgültig gescheitert. Freizug von 2 Unterkünften ab 13.09.

 

 

Seit Ende letzter Woche ist klar, dass Berlin und Gierso endgültig getrennte Wege gehen werden. Die Kündigung seitens der Senatsverwaltung vom Juni 2017 wird nun auch vollzogen, die Gespräche sind gescheitert. Begonnen wird mit den beiden Unterkünften in Steglitz-Zehlendorf.
Umzüge ab 13.09.

Am Mittwoch, 13.09., werden die Unterkünfte Goerzallee und Klingsorstraße freigezogen. Dies bedeutet, dass die in Zuständigkeit des LAF befindlichen Menschen, also diejeinigen, die noch im Asylverfahren sind, in eine neue Unterkunft kommen werden. Dies ist ine sog. MUF (Modulare Unterkunft für Flüchtlinge) in der Wolfgang-Heinz-Straße .

Insgesamt sind diese beiden Unterkünfte mit rd. 300 Menschen belegt. Die in der Zuständigkeit des LAF befindlichen Personen sind ca. 100 davon. Nur diese werden auch in jedem Fall in neue Unterkünfte kommen.

Für alle anderen Menschen, für die ja die Bezirke zuständig sind, wird es jedoch vom LAF ein Angebot geben, ebenfalls mit umzuziehen. Ob und wieviele weitere Bewohner dieses Angebot annehmen, ist noch nicht genau klar.

Aus diesen beiden Unterkünften nun ausziehenden Familien wird dazu angeboten, dass sie voraussichtlich im Oktober in die dann in Steglitz-Zehlendorf neu eröffnende Gemeinschaftsunterkunft in der Lissabonallee zurückkehren können.

Für die Grundschulkinder soll es einen Busshuttle von der neuen Unterkunft zu den bisherigen Schulen geben.

 

Was passiert mit den anderen Unterkünften?

Die Gierso betreut neben diesen beiden Unterkünften noch drei weitere: Staakener Straße, Rennbahnstraße und Soorstraße. Die genauen Pläne für diese drei Unterkünfte stehen noch nicht fest.

Im Fall Staakener Straße ist das Land Berlin selbst Vermieter der Unterkunft. Hier wird es demnach einen Betreiberwechsel geben. Bei den beiden anderen wird noch verhandelt. Der jeweilige Vermieter hat nach unseren Informationen seinerseits der Gierso gekündigt, wobei hierzu noch Gerichtsverfahren anhängig sein sollen.

Wichtig ist grundsätzlich, dass es mit der MUF Wolfgang-Heinz-Straße sowie einer weiteren Unterkunft ausreichende Kapazitäten gibt, um auch alle BewohnerInnen der Gierso-Unterkpnfte aufzunehmen, egal, in welchem Rechtsträgerkreis sich diese Menschen befinden.

Gierso stellt Unterkünfte vertragsfrei und entzieht damit LAF die Grundlage

Die Streitigkeiten um die Verträge mit der Gierso sind schon lange anhängig. Zuletzt im Juni begann der Versuch, sich wieder an einen Tisch zu setzen, um eine Einigung herbeizuführen, nachdem es eine fristlose Kündigung durch die Senatsverwaltung IAS gab.  Diese Verhandlungen sind nun offenbar endgültig gescheitert.

Die Gierso führt in einer Pressemitteilung an, dass das LAF mit Schreiben vom 06.09. mitgeteilt hätte, die beiden Unterkünfte Goerzallee und Klingsorstraße zu räumen, soweit es Belegungen durch das LAF betrifft. Daneben stellt Gierso es so dar, dass Gespräche seitens des LAF abgebrochen wurden und nicht mehr gewünscht sind.

Die Senatsverwaltung teilt hierzu hingegen mit, dass die Gierso selbst die Vertragsgrundlage entzogen hat, weil sie die Unterkünfte mit Schreiben vom 31.08. per 01.09. einseitig “vertragsfrei” stellte und damit dem LAF die Grundlage für eine Belegung entzog. Eine Nutzung durch die Bezirke ist hingegen zu höheren Sätzen wohl weiterhin anstrebt.

Mit dieser Vertragsfreiheit hat auch ein mit dem LAF vereinbarter Tagessatz für die Unterbringung keine Gültigkeit mehr. Stattdessen müsste das LAF deutlich höhere Tagessätze akzeptieren, die sonst bei tageweiser Unterbringung verlangt werden, diejenigen für dauerhaftes Wohnen jedoch deutlich übersteigen.

Diese Situation ist schon aus den Streitigkeiten mit der PeWoBe bekannt, bei denen durch den Rauswurf der Menschen des LAF frei gewordene Plätze dann zu höheren Konditionen durch die Bezirke genutzt wurden.

Insofern ist das o.g. Schreiben vom LAF auch die logische Folge aus der einseitigen Änderung der Vertragsgrundlage durch Gierso.

 

 

Foto: Unterkunft Goerzallee

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