Berlin beklagt die Verfahrenspraxis des BAMF, an Gerichtsverfahren bei Klagen gegen Asylbescheide schlicht nicht teilzunehmen und auch Fragen des Gerichts zu beantworten, und bewertet dies als Verzögerung. Zudem fordert man auch deshalb mehr Geld vom Bund.
Der Bund übernimmt die Kosten für Menschen im Asylverfahren nur bis zum Bescheid. Während eines Gerichtsverfahrens sind die Menschen dann zwar in der Regel unverändert im Asylverfahren, die anfallenden Kosten hingegen werden dann nicht mehr vom Bund getragen.
Praxis beim BAMF ist es, dass weder Vertreter zu einer mündlichen Verhandlung geschickt werden noch eine Stellungnahme zur Klageschrift erfolgt. Es wird regelmäßig lapidar auf den Bescheid verwiesen und ansonsten nicht weiter erwidert.
Daneben werden in den allermeisten Fällen auch offensichtlich unrichtige Bescheide nicht einfach korrigiert, sondern müssen gerichtlich entschieden werden. Statt also das Verfahren abzukürzen, den Bescheid zu ändern und den Kläger klaglos zu stellen, muss in den meisten Fällen das Verfahren komplett durchlaufen werden.
Bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von mind. einem Jahr bleiben die betroffenen Menschen somit in weiterer Unsicherheit. Zudem werden beim Verwaltungsgericht aber auch den Rechtsanwälten Kapazitäten gebunden, die schlicht unnötig sind. Daneben führt die längere Verfahrensdauer eben auch zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung des Landes.
Finanzsenator Kollatz-Ahnen fordert deshalb vom Bund eine zusätzliche Übernahme der Kosten für weitere drei Monate. Die monatlichen Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Betreuung und Integration beziffert er mit rd. 1.200 € pro Monat.
Die mangelnde Vertretung vor Gericht durch das BAMF wird schon lange thematisiert. In vielen Fällen forderte das Verwaltungsgericht das BAMF auch vergeblich zu einer detaillierten Stellungnahme zu den Vorträgen des Klägers auf, statt nur schlicht auf den Bescheid zu verweisen. Auch hierauf gibt es vom BAMF nur im Einzelfall Reaktionen. Im Sinne eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist dieses Verhalten grundsätzlich zu beanstanden. In zivilrechtlichen Gerichtsverfahren würde das Nichterscheinen und auch Nichtbegründen i.d.R. zu Versäumnisurteilen gegen das BAMF führen.
Über diese negativen finanziellen Folgen hinaus, bleiben die Betroffenen auch zusätzlich länger in Unsicherheit über ihren Asylstatus. Dies ist per se schon nachteilig für eine gute Integration. Sozialsenatorin Elke Breitenbach sieht deshalb auch die Notwendigkeit einer umfangreicheren Beratung Geflüchteter schon vor der Anhörung durch das BAMF, um die Menschen auf die wichtigen Informationen für die Asylentscheidung besser vorzubereiten.
Tatsächlich zeigt die Praxis, dass ohne Anhörungsvorbereitung vielfach wesentliche Informationen nicht schon dort dem BAMF mitgeteilt werden, weil sie nicht für wichtig gehalten werden. In zahlreichen Fällen werden solche Dinge dann erst bei der Klage gegen den Bescheid vorgetragen. Eine bessere Vorbereitung hätte demnach auch eine bessere Bescheidung und damit eine Verringerung von Klagen zur Folge.