PeWoBe/Berlin Castle spielt Berlin und Bezirke gegeneinander aus

 

 

Trotz fristloser Kündigung der Betreiberverträge durch das LAF werden die Unterkünfte der ehemaligen PeWoBe weiter genutzt. Das LAF ist raus, aber die Berliner Bezirke belegen und übernehmen offenbar dankbar die freien Plätze, die das LAF aufgegeben hat.

Kurze Rückblende: Aufgrund diverser negativer Zeitungsberichte und offenbar vertragswidrigem Verhalten kündigt Sozial-Senator Czaja Mitte August 2016 die Betreiberverträge mit der PeWoBe fristlos aus wichtigem Grund.

Damals betrieb die PeWoBe noch neun Unterkünfte in Berlin, die vorrangig für Geflüchtete genutzt wurden, aber teilweise auch Obdachlosen oder von dieser bedrohten Menschen zustanden. Hier belegen dann i.d.R. die Bezirke.

Monatelang wurde verhandelt, ob und wie diese “fristlose” Kündigung auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Von den neun Unterkünften wurden dann tatsächlich 3-4 mehr oder weniger schnell in den nächsten Monaten übergeben. Mehrfach wurden von der PeWoBe eigentlich zugesagte und auch schon veröffentlichte Termine für die Übergabe an einen neuen Betreiber verschoben oder gar nicht weiter wahrgenommen. Verständlich, wenn es mit einem solchen Verhandlungspartner Probleme gibt, zumal in mehreren Fällen die Immobilie, also die Unterkunft an sich, vertragsmäßig mit am Betreibervertrag mit dem LAF hängt und man eben nicht einfach nur den Betreiber wechseln kann.

Vor wenigen Wochen nun setzte die PeWoBe bzw. nun Berlin Castle dem LAF die Pistole auf die Brust  und verlangte binnen weniger Tage die Räumung von zwei Unterkünften. Das LAF hat – zu Recht – sich diese Pistole nicht aufsetzen lassen, sondern innerhalb von zwei Tagen die Bühringstraße wie auch die Scharnweberstraße geräumt.

Ähnliches passierte bereits beim Schöneberger Ufer vor wenigen Wochen, wenn auch nicht mit diesem Zeitdruck.

Ende der Geschichte? Nein.

Die Plätze, die durch das LAF in den genannten drei Unterkünften geräumt wurden, sollen inzwischen von den Bezirken wieder neu belegt werden, wenn sie Menschen, die zwischenzeitlich anerkannt wurden, über die soziale Wohnhilfe in neue Unterkünfte vermitteln müssen. Die fristlose Kündigung  führte seit August 2016 1. zu keiner Neubelegung durch das LAF mehr, und 2. aufgrund der fristlosen Kündigung und weiterer Vertragsstreitigkeiten auch zu keinen weiteren Zahlungen seitens des LAF.

Nun sollen eben die Bezirke die freigewordenen Plätze nutzen. Hier gilt diese fristlose Kündigung nicht. Und nebenbei: Die Bezirke zahlen offenbar auch deutlich höhere Tagessätze als das LAF vorher vereinbarte aber später nicht mehr bezahlt hatte.

Ergo lernen wir, wie ein Betreiber die Situation für sich nutzt:

Fristlose Kündigung durch das Land Berlin ist gut. Was bisher nicht bezahlt wurde, vermieten wir anderweitig. Ob vorher bezahlt oder nicht: Jetzt gibt es nicht nur wieder Geld, sondern deutlich mehr für die freien Plätze.

Der Gewinner heißt am Ende PeWoBe bzw. nun Berlin Castle.

Hier wird mit dem Betreiber weitergearbeitet, der per email Kinderguillotinen aufbaut und den eine Senatsverwaltung u.a. deshalb fristlos kündigte. Nur leider ziehen die Bezirke nicht mit und betrachten ihre Vertragsverhältnisse nicht gleichfalls als nicht mehr haltbar.

Bei allem Verständnis für die raren Unterbringungsplätze und den Druck in den Bezirken, wenn Menschen vor einem stehen und untergebracht werden müssen: Uns ist komplett unverständlich, dass ein Betreiber, den das Land Berlin aus wichtigem Grund fristlos kündigt, am Ende auch noch der Gewinner ist.

Hier sind die Bezirke bei allem Druck gefordert, ebenso keine Belegungen mehr bei einem Betreiber vorzunehmen, den das Land Berlin für nicht zuverlässig hält. Sonst läßt sich die Stadt auch noch vorführen.

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