Warum ist eine selbständige Suche nach freiem Platz in anderer Unterkunft nicht möglich?

 

Geflüchteter mit Unterbringung in der Unterkunft X ist dort unzufrieden und macht sich auf die Suche nach einem anderen Platz in einer anderen Unterkunft Y. Funktioniert das?

Er findet auch die Unterkunft Y, der Betreiber teilt ihm mit, dass ein Platz frei wäre und der Geflüchtete sich das vom LAF absegnen lassen solle, damit der Umzug vollzogen werden kann.

Was naheliegend klingt, funktioniert so leider nicht. Im Folgenden wollen wir die Begründungen dafür einmal darstellen:

  • Die Plätze in den “besseren” Unterkünften sind zumindest derzeit noch begrenzt.
  • In den nächsten Wochen (1. Quartal) sollen alle noch belegten Turnhallen aufgelöst werden. Dies bedeutet den Umzug von rd. 1.600 Menschen.
  • Um das weiter zu verstehen, muss man wissen, wie das LAF solche Umzüge durchführt:
    • Menschen aus sicheren Herkunftsländern bleiben gesetzlich begründet dauerhaft während des gesamten Verfahrens in Aufnahmeeinrichtungen oder Notunterkünften.
    • Menschen mit Statuswechsel nach Anerkennung und nun Leistungen nach SGB genießen die höchste Priorität bei der Vergabe von GU-Plätzen.
    • Nächste Priorität sind Menschen im laufenden Asyl-Verfahren mit mehr als 6 Monaten Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung/Notunterkunft.
    • Dazu möchte man auch aus Turnhallen, die noch nicht sofort zur Auflösung anstehen, Familien gerne früher herausholen und besser unterbringen.
    • Weiterhin gibt es Plätze in nahezu jeder Art von Unterkünften, die für den Sozialdienst reserviert werden. Viel zu wenige, weil für bestimmte Gruppen kaum Plätze in jeweils geeigneten Unterkünften zur Verfügung stehen.
  • Insgesamt Ist es demnach notwendig, dass das LAF in den nächsten Wochen und Monaten sowohl die raren Plätze in Gemeinschaftsunterkünften freihält wie auch Plätze in Notunterkünften.

Grundlage für dieses Vorgehen ist demnach, dass freie Plätze, insbesondere in Gemeinschafts-Unterkünften, nicht “nebenher” von Betreibern intern, über die Sozialämter oder auf anderen Wegen vergeben.

Dazu muss neben der Frage, ob ein Platz frei ist, eben auch geprüft werden, ob die jeweiligen weiteren Voraussetzungen für die Vergabe eines Platzes in einer Gemeinschaftsunterkunft erfüllt sind. Dies kann seitens der Betreiber nicht erfüllt werden, weil die entsprechenden Informationen dort gar nicht vorliegen.

Deshalb insofern der Hinweis: Ein selbst organisiertes Wechseln von Unterkünften ist eigentlich nicht möglich. Wenn es um hingegen um kranke oder behinderte Personen geht, dann bitte über den Sozialdienst anfragen, ob freie geeignete Plätze vorhanden sind. Der Sozialdienst hat gewisse Kontingente, aber eben auch Wartelisten.

Das o.g. Vorgehen mag Manchem vielleicht verständlicher machen, warum der auf den naheliegenden Blick mögliche Tausch von Unterkunftsplätzen so nicht möglich ist.

Dabei gibt es natürlich mindestens zwei Umstände zu kritisieren:

  1. Es gibt (noch) zu wenig Plätze in Gemeinschaftsunterkünften.
  2. Es gibt viel zu wenig Plätze in geeigneten Unterkünften für vulnerable Menschen.

Dies bedeutet andererseits aber auch, dass aus eben diesen Gründen eine freie Wahl derzeit kaum möglich ist. Im Laufe des Jahres wird sich dies ändern, wenn weitere Tempohomes und auch MUFs fertiggestellt werden.

Im Moment und vor dem Hintergrund, dass die Turnhallen schnell freigezogen werden müssen, gibt es jedoch die o.g. Priorisierungen, die man schlecht vom Tisch fegen kann.

 

 

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