Insgesamt 12 Organisationen und Verbände haben sich aus der Praxis heraus mit qualitativen Mängeln während des Asylverfahren beim BAMF beschäftigt. Beteiligt sind Pro Asyl,Amnesty International, Arbeiterwohlfahrt, Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Neue Richtervereinigung, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein und der Bundesrechtsberaterkonferenz.
Neben den generellen Feststellungen wurden zahlreiche exemplarische Einzelfälle dokumentiert, die teilweise haarsträubende und offensichtliche Mängel aufweisen.
Entscheidende Mängel
Die entscheidenden Feststellungen sind die festgestellten Qualitätsmängel und damit einhergehend die nicht mehr vorhandene Gewähr eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Bemängelt werden u.a.
- die zu kurze Ausbildung neuer Mitarbeiter
- fehlende rechtliche und länderspezifische Kenntnisse
- die Trennung von Anhörung und Entscheidung
- schlechte und unqualifizierte Übersetzer
- fehlende qualifizierte Beratung
- keine Qualitätskontrolle
- fehlende Beschwerdeinstanz
Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, dass die reine Abarbeitung von Fallzahlen und deren Erhöhung das vordringlichste Ziel ist und nicht ein qualitativ sauberes Verfahren. Bemängelt wird dabei auch, dass zunehmend auch bei offensichtlich falschen Entscheidungen die Verwaltungsgerichte für eine rechtsstaatlich aufgestellte Entscheidung bemüht werden (müssen), diese aber überwiegend nicht personell ebenso angepasst wurden, wie es beim BAMF erfolgt ist.
Link zum Memorandum
Die komplette Studie mit allen Einzelfällen findet sich bei Pro Asyl.
Ebenfalls in diesem Memorandum sind die Forderungen enthalten, die sich aus dieser Untersuchung ableiten. Als Zusammenfassung möchten wir diese hier abbilden:
Zentrale Forderungen der unterzeichnenden Organisationen
Die zentrale Forderung der Unterzeichnenden des vorliegenden Memorandums ist die uneingeschränkte Gewährleistung der asylrechtlichen Verfahrensgarantien. Unabhängig von den Antragszahlen muss sichergestellt werden, dass Antragstellende ein faires Verfahren erhalten, das ihnen ermöglicht, ihre Verfolgungsgründe umfassend darzulegen und dass diese auch entsprechend berücksichtigt werden. Angesichts der zu gewährleistenden Verfahrensgarantien müssen seit Jahren bestehende und durch aktuelle Entwicklungen verschärfte Mängel dringend behoben werden. Hiervon stellen die unterzeichnenden Organisationen folgende konkrete Forderungen und Handlungsempfehlungen auf:
1. Information der Asylsuchenden: |
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2. Anhörung: |
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3. Entscheidung: |
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4. Allgemeine Verfahrensfragen: |
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