Memorandum zu Asylverfahren und Qualitätsmängeln beim BAMF

Insgesamt 12 Organisationen und Verbände haben sich aus der Praxis heraus mit qualitativen Mängeln während des Asylverfahren beim BAMF beschäftigt. Beteiligt sind Pro Asyl,Amnesty International, Arbeiterwohlfahrt, Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Neue Richtervereinigung, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein und der Bundesrechtsberaterkonferenz.

Neben den generellen Feststellungen wurden zahlreiche exemplarische Einzelfälle dokumentiert, die teilweise haarsträubende und offensichtliche Mängel aufweisen.

 

Entscheidende Mängel

Die entscheidenden Feststellungen sind die festgestellten Qualitätsmängel und damit einhergehend die nicht mehr vorhandene Gewähr eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Bemängelt werden u.a.

  • die zu kurze Ausbildung neuer Mitarbeiter
  • fehlende rechtliche und länderspezifische Kenntnisse
  • die Trennung von Anhörung und Entscheidung
  • schlechte und unqualifizierte Übersetzer
  • fehlende qualifizierte Beratung
  • keine Qualitätskontrolle
  • fehlende Beschwerdeinstanz

Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, dass die reine Abarbeitung von Fallzahlen und deren Erhöhung das vordringlichste Ziel ist und nicht ein qualitativ sauberes Verfahren. Bemängelt wird dabei auch, dass zunehmend auch bei offensichtlich falschen Entscheidungen die Verwaltungsgerichte für eine rechtsstaatlich aufgestellte Entscheidung bemüht werden (müssen), diese aber überwiegend nicht personell ebenso angepasst wurden, wie es beim BAMF erfolgt ist.

 

Link zum Memorandum

Die komplette Studie mit allen Einzelfällen findet sich bei Pro Asyl.

Ebenfalls in diesem Memorandum sind die Forderungen enthalten, die sich aus dieser Untersuchung ableiten. Als Zusammenfassung möchten wir diese hier abbilden:

 

Zentrale Forderungen der unterzeichnenden Organisationen

Die zentrale Forderung der Unterzeichnenden des vorliegenden Memorandums ist die uneingeschränkte Gewährleistung der asylrechtlichen Verfahrensgarantien. Unabhängig von den Antragszahlen muss sichergestellt werden, dass Antragstellende ein faires Verfahren erhalten, das ihnen ermöglicht, ihre Verfolgungsgründe umfassend darzulegen und dass diese auch entsprechend berücksichtigt werden. Angesichts der zu gewährleistenden Verfahrensgarantien müssen seit Jahren bestehende und durch aktuelle Entwicklungen verschärfte Mängel dringend behoben werden. Hiervon stellen die unterzeichnenden Organisationen folgende konkrete Forderungen und Handlungsempfehlungen auf:

1. Information der Asylsuchenden:

  • Vor der Anhörung soll Asylsuchenden der Zugang zu unabhängiger, kostenloser und qualifizierter Rechtsberatung gewährleistet werden.
  • Das BAMF muss die Antragstellenden zu Beginn des Asylverfahrens über die einzelnen Verfahrensschritte umfassend informieren und sicherstellen, dass Betroffene ihre Rechte und Pflichten tatsächlich verstehen.

2. Anhörung:

  • Asylsuchenden muss in der Anhörung eine zusammenhängende Darstellung der Gründe für ihren Asylantrag ermöglicht werden. Die Befragung muss insgesamt unvoreingenommen und verständnisvoll sein. Widersprüche in ihren Angaben sind den Asylsuchenden zwingend vorzuhalten.
  • Der dem Asylantrag zugrundeliegende Sachverhalt ist vom BAMF vollumfänglich aufzuklären. Anhörende haben zur Ermittlung aller wesentlichen Tatsachen leitende (Nach-) Fragen zu stellen.
  • Das BAMF hat alle erforderlichen Beweise zu erheben und aktuelle Herkunftslandinformationen zu berücksichtigen.
  • Die Reisewegbefragung darf die Ermittlung der wesentlichen Tatsachen nicht überlagern und sollte – sofern sie überhaupt relevant für das Fluchtgeschehen ist – erst am Ende der Anhörung erfolgen. Aus unglaubhaften Darlegungen zum Reiseweg darf nicht auf die Unglaubwürdigkeit des Vortrags zum Verfolgungsschicksal geschlossen werden.
  • Nur speziell ausgebildete Sprachmittler_innen, die sich in beiden Sprachen fließend und fehlerfrei ausdrücken können, sollen im Asylverfahren eingesetzt werden.
  • Die Anhörung soll vollständig wörtlich protokolliert werden. Hierzu sollten Tonbandaufnahmen angefertigt werden.
  • Eine unabhängige Begleitung, die bevollmächtigt ist und sich ausweisen kann, muss während der Anhörung zugelassen werden.
  • Nach der Anhörung hat eine Rückübersetzung zu erfolgen und Asylsuchende müssen die Gelegenheit haben, die protokollierten Angaben zu überprüfen und zu ergänzen. Darüber hinaus sollte den Asylsuchenden vor Erlass eines ablehnenden Bescheides eine erneute Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt werden.

3. Entscheidung:

  • Alle im Rahmen der Anhörung vorgetragenen Gründe sind sorgfältig zu prüfen und zu bewerten. Die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben hat neutral und anhand objektiver Kriterien zu erfolgen.
  • Der wesentliche Sachverhalt ist im Bescheid vollständig darzustellen. Nicht aufgeklärte Sachverhalte dürfen den Antragstellenden nicht zum Nachteil gereichen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls sowie deren konkrete Begründung dürfen nicht aus Textbausteinen bestehen.
  • Vom Bundesamt eingesetzte Anhörende und Entscheider_innen müssen vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit eine grundlegende qualifizierte Ausbildung erhalten. Regelmäßige Fortbildungen sollten obligatorisch sein und Supervision angeboten werden.
  • Mitarbeitende des BAMF sind als Schutzbeauftragte umfassend und sachgerecht im Hinblick auf menschenrechtliche Verpflichtungen zu schulen.
  • Die Sachentscheidung ist von derjenigen Person zu treffen, die die Anhörung durchgeführt hat.

4. Allgemeine Verfahrensfragen:

  • Eine effektive Qualitätssicherung ist umgehend umzusetzen. Offensichtlich fehlerhafte Bescheide müssen von Amts wegen aufgehoben werden. Eine unnötige Belastung der Gerichte muss vermieden werden.
  • Besondere Bedürfnisse von Asylsuchenden müssen frühzeitig erkannt werden und diese Personen müssen die erforderliche Unterstützung erhalten um Verfahrensgarantien auch in diesen Fällen sicherzustellen.
  • Auf Sprachanalysen, die meist ungeeignet sind, um Rückschlüsse auf die Herkunft einer Person zu ziehen, sollte verzichtet werden.
  • Zur Vermeidung einer überlangen Verfahrensdauer sollte eine Altfallregelung eingeführt werden und für Antragstellende aus Herkunftsländern mit hohen Anerkennungsquoten sollten unbürokratische schriftliche Anerkennungsverfahren wieder eingeführt werden.
  • Das Flughafenverfahren sollte abgeschafft werden und die Bestimmung des § 30a AsylG zu beschleunigten Verfahren sollte gestrichen werden.
  • Bei der angestrebten zügigen Bearbeitung von Asylverfahren ist sicherzustellen, dass die Rechtsstaatlichkeit und Verfahrensstandards gewährleistet bleiben.

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