Geplante Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz ab dem 01.01.2017

Das BMAS hat gestern auch eine Gesetzes-Änderung zu den Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz vorgelegt. Danach wird eine neue Regelbedarfsstufe für Menschen eingeführt, die in Sammelunterkünften leben.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 2012 feststellte, dass “die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren” sei, gibt e schon bisher eine Absenkung der Leistungen im Vergleich zu den Regelleistungen nach SGB um gut 10%.

Nun sollen Menschen, die in Sammelunterkünften leben, schlechter gestellt werden, weil sie angeblich aus dieser Unterbringungsform Vorteile ziehen würden. das BMAS sagt dazu:

Damit wird berücksichtigt, dass beim Zusammenleben in solchen Wohnformen Synergieeffekte entstehen, da der Wohnraum gemeinschaftlich genutzt wird und bestimmte Kosten, etwa für Mediennutzung, aufgeteilt werden.

Das ist der Hohn in gesetzlicher Form. Den Menschen wird unterstellt, dass es ein geldwerter Vorteil sei, in einer Turnhalle zu leben. Der gemeinschaftlich genutzte Wohnraum ist dann offenbar die von Ehrenamtlichen eingerichtete Sofaecke oder der Catering-Bereich. Jedenfalls ist dies offenbar alles Geld wert, das man den Menschen nun abzieht und ihnen nur noch 90% der eigentlichen Leistungen zugesteht.

Zudem regt man die Kommunen unter Umständen damit dazu an, aus finanziellen Gründen die Unterbringung in Turnhallen länger aufrecht zu erhalten, weil sie auf diese Weise Geld für Leistungen einsparen können.

Somit ist diese ganze Denke nicht nur kontraproduktiv hinsichtlich der Unterbringung und Integration, sondern setzt auch mit den “Synergieeffekten”eine Gedankenwendung voraus, die man auch erst einmal finden muss.

Weitere wesentliche Änderung ist, dass nun die Kosten für Strom aus dem Regelsatz herausgerechnet wird und gesondert beantragt werden muss. Erstattet werden dann die tatsächlichen Kosten, soweit sie denn dann angemessen sind. Was dies im einzelnen bedeutet, wird vermutlich von Bundesland zu Bundesland oder Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt und betrachtet werden.

Einen einzigen Lichtblick gibt es dennoch: Auch nach AsylbLG wird nun die Ehrenamtspauschale von € 200 pro Monat in voller Höhe anerkannt und zugestanden.

Hier ein Überblick über die neuen Regelbedarfsstufen und deren Ansätze:

Bildschirmfoto 2016-09-22 um 21.50.29

 

Hier gibt es die entsprechenden Unterlagen:

Gesetzesentwurf zu Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetz

Informationen zu Anpassung der Leistungen für Asylbewerber.

Link zur Übersicht des BMAS

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.