Politik kann man abwählen, Verwaltung nicht

Ein Gastbeitrag von Andrea Petzenhammer zu und über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Berlin, der uns das Leben “hinter dem Vorhang” näher bringt.

 

Warum der Berliner Regierung ihre Flüchtlingspolitik auf die Füße fällt

Nach Berlin bin ich damals gezogen, weil mich das vielfältige Neben- und Miteinander in der Stadt begeistert hat. Was man auf den ersten Blick nicht sehen kann, ist, dass auch im toleranten Berlin einige Menschen sehr viel gleicher sind als die anderen. Damals habe ich das nicht wahrgenommen. Seit ich Vormundschaften für minderjährige Flüchtlinge übernehme und junge Volljährige als Patin begleite, lerne ich die Stadt von einer neuen Seite kennen.

 

Die Ehrenamtlichen spezialisieren sich aus Notwehr

Wer Medienberichte verfolgt und sich mit anderen Helfern von Geflüchteten austauscht, traut seinen Ohren nicht. Ein Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das die Einladung zur Anhörung – von der alles, aber auch wirklich alles, im Asylverfahren abhängt – erst nach dem Termin verschickt und so Schutzsuchende massiv benachteiligt. Ein LaGeSo, das Monate braucht, um Mietzahlungen für Zimmer oder Wohnungen anzuweisen. Geflüchtete haben oft keine Chance, aus den Notaufnahmelagern in ein halbwegs normales Leben umzuziehen. Die immer noch unkalkulierbaren Wartezeiten und der Umgangston in der Behörde, der Geflüchtete Tag für Tag zermürbt.

Immer mehr Ehrenamtliche finden Wege, zumindest einigen Geflüchteten zu helfen. Viele spezialisieren sich, um dem bürokratischen Hürdenlauf auf ehrenamtlicher Basis überhaupt entgegen treten zu können. Der eine weiß um den abenteuerlichen Prozess der Wohnungsgenehmigung, einen anderen Ehrenamtlichen kann man zu empfehlenswerten Beratungsstellen für die Anhörung befragen. Mein Spezialgebiet sind Altersfeststellungen.

 

Die unvorstellbare Macht der Verwaltungen

Ich habe nicht gewusst, dass Verwaltungen in Deutschland so viel Macht haben. Bis zu diesem ersten Fall habe ich auch geglaubt, dass Entscheidungen im Zweifelsfall in Frage gestellt werden können. Als ich einen meiner Schüler aus dem ehrenamtlichen Deutschunterricht zu seiner Altersschätzung begleitete, war ich ziemlich naiv. Das Gespräch war kurz. Nach 20 Minuten stand für die Anhörenden fest: Der Jugendliche ist volljährig, bitte unterschreiben Sie hier, gegen diesen Bescheid können Sie klagen, auf Wiedersehen. Ich habe zu ihm gesagt: Mach Dir keine Sorgen, das ist Deutschland. Ich weiß, Du bist 16, wir werden das beweisen, dann wird die Verwaltung es ändern.

Die Entscheidung hat den Jugendlichen vollständig kalt erwischt, wie so viele andere Geflüchtete, die keine Ausweispapiere haben – oder zumindest keine, die anerkannt werden. Gegen die Verwaltungsentscheidung kann man klagen. Vorausgesetzt, der Jugendliche ohne Sprachkenntnisse und Wissen um die hiesigen Strukturen weiß, wo er einen Anwalt und Geld findet, denn Prozesskostenhilfe wird häufig von den Verwaltungsgerichten abgelehnt. Die Klage hat auch keine aufschiebende Wirkung, das heißt, bis das Gegenteil bewiesen ist, wird die Verwaltungsentscheidung durchgesetzt. Solange die Jugendlichen auch vorher auf ihr Gespräch zur Altersschätzung gewartet haben, nach der Altersschätzung geht dann alles sehr schnell. Innerhalb weniger Tage müssen sie den Schutz der Unterkünfte für Minderjährige verlassen und zur Registrierung vorsprechen.

Die allermeisten werden dann in andere Bundesländer geschickt. Für die Jugendlichen, die oft gerade Freunde gefunden haben, in eine Schule gehen oder einen Unterstützernetzwerk gefunden haben, ist das eine echte Katastrophe. Der erneute Verlust von allem halbwegs Bekannten, nachdem sie erst vor so kurzer Zeit alle anderen Vertrauten zurück lassen mussten, wirft sie aus der Bahn. Auch asylrechtlich werden sie dann wie Erwachsene behandelt, was bedeutet, dass sie in ihre Ersteinreisestaaten, etwa Ungarn oder Griechenland, zurückgeschickt werden können. Die Situation in den Aufnahmelagern dort ist bereits für Erwachsene katastrophal. Minderjährige dürfen, sofern ihnen ihr Alter geglaubt wird, hingegen in dem Staat einen Asylantrag stellen, in dem sie sich aufhalten.

 

Widerspruch zwecklos

Wenn die Jugendlichen ehrenamtliche Unterstützung haben und eine Klage einreichen, haben sie in vielen Fällen trotzdem keine Chance. Afrikanische Ausweise werden etwa nicht anerkannt. Afghanische Geburtsnachweise werden nur dann von den Gerichten akzeptiert, wenn die Ausländerbehörde sie anerkennt. Wer keinen Geburtsnachweis hat, braucht es gar nicht erst versuchen. Mir liegen inzwischen Fälle vor, in denen Jugendliche ihre Klage verloren haben, obwohl sie einen Geburtsnachweis haben und das Bezirksjugendamt von Minderjährigkeit ausgeht sowie Therapeuten und Betreuer nicht die Reife eines Volljährigen erkennen können. Widerspruch zwecklos: Die einmal getroffene Verwaltungsentscheidung ist – mit oder ohne Gerichte – oft nicht revidierbar.

Wer tiefer gräbt, findet mehr Abgründe: Betreuer der Jugendlichen berichten davon, dass die für die Altersschätzung verantwortliche Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die betreuenden Organisationen auffordert, keine Minute mehr in volljährig geschätzte Geflüchtete zu investieren. Der Überbringer der Botschaft hat nicht versäumt, darauf hinzuweisen, dass die Senatsverwaltung immerhin die Organisationen für die Unterbringung bezahlt.

 

Eine Wand aus Ignoranz

Das Ergebnis sind retraumatisierte Jugendliche, die unter dem Stress zusammenbrechen. Die Ehrenamtlichen verlieren angesichts der Ignoranz des Systems den Glauben an die Berliner Verwaltung, an ihre rechtsstaatliche Basis. Der Umgangston, der als Reaktion auf Hinweise zu Fehlentscheidungen kommt, tut oft sein Übriges.

Politik kann man abwählen, Verwaltung nicht. Möglicherweise haben sich die regierenden Parteien von SPD und CDU jedoch trotzdem verkalkuliert. Denn es gibt Entscheidungsträger, die für Verwaltungsentscheidungen in die Pflicht genommen werden können: Für die unmöglichen Praktiken im LaGeSo steht ein CDU-Sozialsenator, für die Altersschätzungen eine SPD-Staatssekretärin. Sie setzen die handelnden Personen in den Verwaltungen ein und kontrollieren diejenigen, die die Situation zum Guten oder Schlechten verändern können.

 

Der Linksruck

Kürzlich ging eine schöne Grafik durch die sozialen Netze: In Deutschland gibt es 8 Millionen ehrenamtliche Helfer in der Flüchtlingshilfe, 66 Prozent sind bereits seit 2015 aktiv. Sie sind in der Überzahl weiblich, gebildet und jung. Vielleicht ist die Angst vor dem Rechtsruck nicht das einzige Gefühl, das die etablierten Parteien zur Abgeordnetenhauswahl in Berlin umtreiben sollte. Wenn die regierenden Parteien abgewählt werden, dann möglicherweise von inzwischen politisch restlos desillusionierten, aber dennoch hochengagierten BerlinerInnen, die sich einen menschenfreundlichen, fairen Umgang mit Geflüchteten wünschen.

 

Über die Autorin
Andrea Petzenhammer arbeitet im richtigen Leben in einer Berliner PR-Agentur. Seit Ende 2015 engagiert sie sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe. Innerhalb der Initiative Vormund-werden.de qualifizieren sie und andere Engagierte weitere Ehrenamtliche, die minderjährige Geflüchtete unterstützen wollen.
Facebook: www.facebook.com/vormundwerdeninberlin

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