Wohnen: Unterbringung von Menschen aus anderen Städten ohne Wohnung in Berlin

In der Vergangenheit sind immer wieder Menschen aus anderen Städten nach Berlin gekommen, die hier noch keine Wohnung hatten und deshalb auch hier nicht gemeldet waren. Dann wurde ihnen über das jeweilige bezirkliche Sozialamt eine Unterkunft in einem Wohnheim, Hostel o.ä. zugewiesen. Diese Praxis wird inzwischen berlinweit so nicht mehr umgesetzt.

Aus einer anderen Stadt nach Berlin zu ziehen, ist nur dann noch möglich, wenn man in Berlin einen Mietvertrag/Untermietvertrag hat und sich danach polizeilich melden kann oder hier bereits gemeldet ist. Die Praxis, dass Menschen selbst einen Hostelplatz oder auch einen freien Platz in einer Unterkunft zu suchen, um damit eine Kostenübernahme zu erlangen, wird so nicht mehr umgesetzt. Die Ausländerbehörde (Labo) verfährt ähnlich.

Das ASOG (Gesetz zur Erhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung) ist dafür die gesetzliche Grundlage. Hiernach soll  Personen, die durch ihre Obdachlosigkeit eine “Gefahr für Sicherheit und Ordnung” im Sinne des Gesetzes darstellen, eine Unterkunft zugewiesen werden. Diese Gefahr sieht man dann nicht, wenn der betroffene Mensch eine Wohnung oder auch eine sonstige gesicherte Unterkunft an einem anderen Ort in Deutschland hat.

Ggfls. recherchieren die Mitarbeiter des Sozialamtes nach, ob der Unterkunftsplatz in xy noch besteht. Sollte dies der Fall sein, hat diese Person keinen Anspruch auf eine Unterbringung in Berlin. U.U. kommt dann höchstens eine tageweise Unterbringung in Frage, bis z.B. ein Unterkunftsplatz am Ursprungsort wieder zur Verfügung steht. Personen, die aus einer anderen Stadt kommen, dort gemeldet sind und sich freiwillig in die Obdachlosigkeit in Berlin begeben, sind hier schlicht nicht zuweisungsberechtigt, weil im Sinne des Gesetzes von ihnen bzw. für sie keine Gefahr ausgeht bzw. besteht.

Sofern Ihr Kontakt mit Menschen aus anderen Bundesländern habt, die nach dem Zuzug nach Berlin fragen, gebt bitte diese Auskunft auch so weiter und ratet ihnen ab, es auf diesem Weg nach Berlin zu versuchen. Möglicherweise sind sie in der bisherigen Stadt manchmal sogar viel besser untergebracht als hier in Berlin. Dazu kann man ohnehin keinem wirklich raten, eine gesicherte Unterkunft an anderer Stelle aufzugeben, um hier dann in ein Wohnheim eingewiesen zu werden.

Etwas anderes ist es natürlich, wenn beispielsweise im Rahmen eines familiären Zuzuges bereits eine Wohnung besteht, die die anderen Familienmitglieder bereits nutzen. Dann kann man sich dort auch anmelden und so auch zuziehen.

 

 

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