Regelleistungen bei ALG2 / Sozialgeld ab 01.01.2016

 

WER?  GRUNDLAGE?  WIE VIEL?
Alleinstehende
Alleinerziehende
Volljährige mit
minderjährigem Partner
§ 20 Absatz 2 S.1

404 €

Volljährige Partner § 20 Absatz 4

je
364 €

Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

 

Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre)

§ 20 Absatz 3 i.V.m.

§ 20 Absatz 2 S.2 Nr.2

324 €

Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

 

minderjährige Partner

§ 20 Absatz 2 S.2 Nr.1

 

 

§ 23 Nr.1

306 €

Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre) § 23 Nr.1

270 €

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre) § 23 Nr.1

237 €

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