Jeder kennt das Thema der illegal genutzten Wohnungen als Ferienwohnungen und Hotelersatz. Ende April 2016 endet die Übergangsfrist.
Um nun als Mietinteressent zu wissen, ob es sich um eine legale Ferienwohnung oder eine unverändert illegale handelt, wird nun eine “Weisse Liste” geführt. hier können sich alle Anbieter eintragen lassen, die die erforderliche Genehmigung besitzen und damit den entsprechenden Nachweis erbracht haben. Es handelt sich dabei zunächst um private Vermieter. Echte gewerbliche Anbieter sollen später folgen.
Im Folgenden das Verfahren und weitere Vorgehen, zitiert aus der offiziellen Mitteilung:
“Ein neues Verfahren, basierend auf dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz – ZwVbG, soll die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen nun auch in Wohnungen regulieren.
Ziel des Zweckentfremdungsverbots ist der Schutz des vorhandenen Wohnraums vor der Umwandlung in Gewerberaum, in Ferienwohnungen und vor Abriss und Leerstand. Das LAGeSo wird gemeinsam mit den Berliner Bezirken jetzt dieses Verfahren auf den Weg bringen.
Auf Initiative von Bezirksstadtrat Stephan von Dassel vom Bezirksamt Mitte und des LAGeSo sollen zukünftig Unterkünfte gewählt werden, deren Anbieterinnen oder Anbieter die erforderlichen Unterlagen gegenüber den mit der Unterbringung betrauten Behörden bereits nachgewiesen haben. Hierfür soll eine Liste der Unterkünfte erstellt werden, die als Auswahlgrundlage für Unterbringungsangebote dienen soll.
Angebote ohne Nachweise der erforderlichen Unterlagen sollen deshalb nicht auf die Liste aufgenommen werden. Damit werden sie zukünftig unberücksichtigt bleiben. Daher wurde der Name Weiße Liste gewählt. Die Wohnungen werden im Anschluss in ihrer Ausstattung kontrolliert umso besser vergleichbare Qualitätsstandards der zur Verfügung stehenden Unterkünfte zu schaffen.
Die Einführung der Weißen Liste erfolgt zunächst für Wohnungen und soll nach einer Erprobungsphase auch auf gewerbliche Angebote erweitert werden. Nähere Informationen hierzu werden rechtzeitig bekanntgegeben, wenn erste Erkenntnisse zum Verfahren im Zusammenhang mit Wohnungen vorliegen.
Anmeldungen zur Weißen Liste für Wohnungen können ab dem 15. April 2016 erfolgen. Um den Aufwand für Angebote zur Aufnahme in die Weiße Liste so gering wie möglich zu halten, soll die Anmeldung und die Übersendung erforderlicher Unterlagen online erfolgen. So wird auch eine schnellstmögliche Bearbeitung gewährleistet. Hierfür wurden durch das Bezirksamt Mitte unter
Link Weisse Liste
ein Formblatt (Tabelle) und weitere Hinweise eingerichtet.
Die Aufnahme in die Weiße Liste kann über E-Mail erfolgen, wenn Folgendes übersandt wurde:
- das vollständig ausgefüllte Formblatt
- der erforderliche Bescheid im pdf-Format (Genehmigung der Zweckentfremdung oder Bestandsschutz für Ferienwohnungen, erforderlichenfalls eines Negativattests)
- die Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
E-Mail: weisse-liste-wohnraum@ba-mitte.berlin.de
Die Übermittlung von Angeboten erfolgt für alle Verwaltungen, einschließlich des LAGeSo, einheitlich durch das Bezirksamt Mitte.
Da nach den Vorschriften über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum spätestens ab dem 2. Mai 2016 eine Genehmigung für die Zweckentfremdung von Wohnungen erforderlich ist, sollen ab diesem Zeitpunkt Unterkunftsplätze nur noch in Wohnungen vermittelt werden, die auf der Weißen Liste für Wohnungen eingetragen sind.”
Quelle: Senatsverwaltung Gesundheit und Soziales/BA Mitte von Berlin
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