Rundfunkbeitrag / GEZ-Gebühren

Rundfunkbeitrag (GEZ) ist zu zahlen, wenn man in einer Wohnung wohnt.

Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind Unterkünfte für Asylbewerber und Hotel- und Gästezimmer, Ferienwohnungen keine Wohnungen. Im nicht privaten Bereich wie zB bei Hotels und Ferienwohnungen sind die GEZ-Beiträge von den Inhabern dieser ‘Betriebsstätten’ zu zahlen.

Daher sollten Geflüchtete in Hostels, Turnhallen oder Heimen eigentlich keine GEZ-Briefe erhalten. Dies ist aber tlw. doch der Fall. Denn die Bürgerbüros melden die bezirklich Angemeldeten der GEZ, ohne im Einzelfall darauf zu achten, was für eine Wohnadresse dies ist.

Dann sollte Kontakt zur GEZ aufgenommen werden, um zu klären, dass die Person als Bewohner eines Hostel, Turnhalle oder Aslyunterkunft nicht befreit werden muss, da er keine Wohnung im eigentliche Sinne bewohnt. Das kann auch telefonisch erfolgen. Hoffentlich vorerst dann ohne Nachweis.

Schriftlich kann man das so machen, dass man den Antwortbogen durchstreicht und ein Schreiben hinzufügt, in dem man (im Auftrag / in Vertretung des Geflüchteten) die Sachlage kurz darlegt. Ein Nachweis sollte in diesem Fall nicht nötig sein.

Hostelbesitzer sollten ihren Bewohnern ihre GEZ-Beitragsnummer mitteilen, so dass diese der GEZ mitgeteilt werden kann; diese “Betriebsstätte” zahlt ja bereits Gebühren.

GEZ
Service-Telefon: 01806 999 555 10*
Service-Fax: 01806 999 555 01*
Service-Telefonzeiten: Mo-Fr 7:00 – 19:00 Uhr
*20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen

Siehe Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV oder RBeitrStV) §3 (2) und §5 (1) und (2)

 

Wenn man nun tatsächlich in einer Wohnung wohnt, dann muß man hingegen den Antwortbogen auch tatsächlich ausfüllen und die Befreiung beantragen. Dabei muß man nachweisen, daß man vom Beitrag befreit werden kann (Leistungsbescheide o.ä.).

 

Quelle: www.place4refugees.de

 

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.