● Minderjährige jugendliche Flüchtlinge unterliegen in Deutschland unabhängig von ihren Zuwanderungsstatus in der Regel der Schulpflicht. Die Ausgestaltung der Angebote zur Erfüllung der Schulpflicht wird von den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt.
● Nicht mehr schulpflichtigen Flüchtlingen stehen zunächst grundsätzlich die (Jugend-)Integrations- und ESF-BAMF-Kurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) offen.
● Asylbewerber und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang können an einer Einstiegsqualifizierung (EQ) teilnehmen, d. h. in der Regel Geduldete sofort, Asylbewerber nach 3 Monaten. Geduldete junge Flüchtlinge mit Arbeitsmarktzugang haben nach mindestens 15-monatigem rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland lediglich Zugang zu ausbildungsbegleitenden Hilfen und Assistierter Ausbildung. Zugang zu (weiteren) Maßnahmen der Ausbildungsförderung im Rahmen des SGB III haben Asylbewerber nach der geltenden Rechtslage nicht.
● Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, die nicht mehr schulpflichtig sind, haben grundsätzlich Zugang zu allen Maßnahmen der Ausbildungsförderung wie deutsche Jugendliche.
● Bei berufsvorbereitenden Maßnahmen und außerbetrieblicher Ausbildung soll demnächst eine parallele Teilnahme an ESF-BAMF-Sprachkursen ermöglicht werden, um dem Sprachförderbedarf der Personengruppe besser Rechnung zu tragen und eine frühzeitige In- tegration zu befördern.
● Für unbegleitete minderjährige Ausländer mit geklärtem Status kann ab dem 4. Monat mit Erlaubnis der Ausländerbehörde eine Perspektive für die weitere schulische oder berufliche Bildung am effektivsten durch eine enge Verzahnung der Beratungs- und Unterstützungsangebote der örtlichen Sozialleistungsträger (AA, Jobcenter, Kommune), der Schulen, sowie weiterer relevanter Netzwerkpartner, wie Kammern, Arbeitgeberverbänden etc. erreicht werden.
● Jugendberufsagenturen können hier als gutes Beispiel aufgeführt werden. Durch die enge Kooperation erhalten die minderjährigen Ausländer ein abgestimmtes und anschlussfähiges Maßnahmeangebot, das den örtlichen Bedarfen Rechnung trägt. Ggf. bestehende Förderlücken können identifiziert und durch die Entwicklung und Umsetzung passender Konzepte geschlossen werden.
Als spezifisches Arbeitsmarktprodukt „Perspektiven für Flüchtlinge (PerF)“ werden Flüchtlinge 12 Wochen lang durch einen Maßnahmeträger betreut. Innerhalb dieser Zeit werden u.a. berufsbezogene Deutschkenntnisse vermittelt und es erfolgt eine ausführliche Beratung zur ersten Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt und zu den Möglichkeiten der Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse.
● Aktivierungshilfen für Jüngere – ein niedrigschwelliges Maßnahmeangebot der BA zur Hinführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt – stehen auch jungen Asylbewerbern und Geduldeten offen. Diese Maßnahmen sind konzeptionell auf den Personenkreis der Flüchtlinge angepasst worden („Perspektiven für junge Flüchtlinge – PerJuF“) und steht voraussichtlich ab Ende April 2016 zur Verfügung.
● Für die erfolgreiche Integration in den Ausbildungsmarkt ist es i.d.R. erforderlich, dass die jungen Flüchtlinge und Asylberechtigten über ein ausreichendes Sprachniveau (mindestens B1) und möglichst über einen Schulabschluss verfügen. Auch bei dieser Personengruppe steht die Anschlussfähigkeit der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen an die Sprachförderung und die mit der Sprachförderung des BAMF verzahnte Maßnahmedurchführung im Fokus. Bei den Maßnahmen für junge Menschen ist daher beabsichtigt, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB), Einstiegsqualifizierung (EQ), außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) mit dem ESF-BAMF-Programm zu kombinieren.
Quelle: BAMF (Stand 18.03.2016) Antworten auf Fragen an Herrn Weise