Mehrfach kam die Frage auf, ob nach Deutschland geflüchtete Menschen auch in andere Länder reisen dürften und was es zu beachten gibt.
Im folgenden Text vom Auswärtigen Amt ist die Rechtslage dargestellt.
Kurz zusammengefasst:
JA mit Aufenthaltserlaubnis
NEIN Mit Aufenthaltsgestattung
NEIN mit Duldung
Das JA bezieht sich dabei auf den Schengenraum für jeweils 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Für alle anderen Länder muß ein Visum beantragt werden. Dabei fallen die Fluchtländer und auch insbesondere die Türkei in der Regel heraus, auch weil dort keine Visa erteilt werden.
Hierzu nun der Text vom Auswärtigen Amt:
“Auskünfte über die Visabestimmungen für nichtdeutsche Staatsangehörige, die in ein Drittland reisen möchten, kann nur die jeweilige Auslandsvertretung dieses Landes erteilen. Die Adressen der ausländischen Vertretungen in Deutschland finden Sie über den unten eingestellten Link.
Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 berechtigen folgende Aufenthaltstitel zu visumfreien Aufenthalten von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen zu touristischen Zwecken in den anderen Schengen-Staaten:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Vor dem 01.01.2005 erteilte Aufenthaltsgenehmigungen gelten als einer der genannten Aufenthaltstitel fort und berechtigen ebenfalls dazu, sich in den anderen Schengen-Staaten visumfrei bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen zu touristischen Zwecken aufzuhalten. Heute können dies infolge Zeitablaufs nunmehr folgende Aufenthaltsgenehmigungen sein:
- Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
- Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedsstaates der EWG
- Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
Die genannten Titel gelten anstelle eines Visums zur visumfreien Einreise jedoch nur dann, wenn sie in einem Pass bzw. im Zusammenhang mit einem Pass als Blattvisa erteilt wurden; sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz als Inlandsdokument erteilt wurden.
Seit dem 05.04.2010 berechtigen ebenfalls nationale deutsche Visa der Kategorie “D” zu visumfreien Aufenthalten von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen zu touristischen Zwecken in den anderen Schengen-Staaten.
Die “Aussetzung der Abschiebung (Duldung)” sowie die “Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber” berechtigen nicht zur visumfreien Einreise in die anderen Schengenstaaten.
Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht, müssten Sie sich direkt an die zuständige Auslandsvertretung dieses Landes in Deutschland wenden.”
Hallo,
ich habe eine Frage zur Passbeschaffung zum Ablauf des subsidären Schutzes. – Ich verstehe es so, dass es nicht hundertprozentig gesetzlich geregelt ist, ob ein neuer Pass für z.B. einen Syrer her muss, wenn das 1. Jahr der Aufenthaltserlaubnis (subsidärer Schutz) abläuft. – Die Ausländerbehörde meinte, es müsse ein neuer Pass zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden. Aber das kostet 1. viel Geld und in einem arabischen Forum las der Betreffende vor einiger Zeit, dass die syrische Botschaft in Berlin keine Pässe mehr ausstellt.
Ist das so? Wenn ja, wie kann man der Ausländerbehörde dies belegen? Wie verhält man sich, wenn das Standesamt einen gültigen Nationalpass verlangt?
Ich wäre für Ihre Rückmeldung sehr dankbar und bedanke mich bereits im Voraus.
zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist kein Pass notwendig. Das haben wir auch entsprechend dargestellt und die entsprechende gesetzliche Regelung abgebildet. Grundsätzlich stellt die syrische Botschaft noch Pässe aus, wes ist aber extrem teuer. Für die Aufenthaltserlaubnis ist das jedoch nicht nötig.
Eine Frage, wie ist es mit Reisen in ein Land für das ein Visum gebraucht wird (Iran) mit einer Ausbildungsduldung. Fluchtland ist Afghanistan.
Wie ist es bei dringenden Familiensachen wie Heirat oder Todesfall?
Vielen Dank!
Grundsätzlich ist mit einer Duldung reisen gar nicht möglich. In solchen Ausnahmefällen kann man sich das aber von der Ausländerbehörde einzeln genehmigen lassen
Habe einen Aufenthaltstitel und habe vor für 2 Tage nach Amsterdam zu fahren bzw. reisen. Sitze gerade im Bus und bemerke, dass ich mein Reisepass vergessen habe. Was kann ich tun?
Grundsätzlich braucht man einen Pass. Wenn es zu einer Kontrolle kommt, könnte es Schwierigkeiten geben.
Hallo, ich wollte mal wissen, wie es mit der Reise nach bulgarien ist, wenn man mit asyleigenschaft ist und einen befristeten Aufenthaltstitel und den sogenannten „blauen pass“ besitzt. Meine Frage ist, ob ein Visum in diesem Fall benötigt wird.
Bitte bei der Botschaft von Bulgarien dazu anfragen. Bulgarien ist kein Schengen-Staat, aber es gibt wohl Visafreiheit für Menschen mit Aufenthaltserlaubnis in D. Dennoch bitte nachfragen
Hallo , bitte um eine Antwort. Wenn man die Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 25 Absatz 3 hat und während einer Reise in den Iran Schwierigkeiten mit den Behörden bekommt , an wen kann man dich da wenden ?
Schwer von hier zu beurteilen, da nicht klar ist, welche Schwierigkeiten gemeint sind. Wenn es um die Frage der Gültigkeit des Aufenthaltstitels geht, dann die deutsche Botschaft. Dur ist ansonsten aber für ausländische Staatsbürger nicht zuständig.
Wenn das Abschiebeverbot als Grundlage der Aufenthaltserlaubnis herkunftsstaatsbezogen und das der Iran ist, sollte man auch nicht dorthin reisen.
Hei Chris kurze Frage meine verheiratete Thailändische Frau mit Aufenthaltstitel mit deutschen visum wohnt seit über 1Jahr hier will mit mir nach Afrika Tansania reißen ich denke das geht sie braucht nur ein visum genauso wie ich oder?
Das sollte auf den ersten Blick so gehen. Mit Visum
Hallo, ich besitze den blauen Reise Pass und den unbefristeten Aufenthaltstitel. Soweit ich das verstanden habe kann ich z.b Urlaub in Griechenland machen, da das Land zu den Schengen Staaten gehört. Richtig?
In Schengen-Staaten kann man auch als Drittstaaten mit einer Aufenthaltserlaubnis visumfrei einreisen und Urlaub machen, ja.
Frage darf ich mit unbefristeten Aufenthaltstitel in mein Land Afghanistan wo ich geflüchtet bin reisen?
Oder gibt es einmal die Chance zu reisen weil meine Mutter ist krank und ich möchte sie sehen und in den Arm nehmen. Ich habe angst sie zu verlieren bevor ich reisen darf ????
Generell ist von solchen Reisen grundsätzlich abzuraten. Mit einer Aufenthaltserlaubnis als Flüchtling oder subsidiäremn Schutz kann die Reise zu einem Widerruf des Status führen.
Hallo,
Ich besitze einen Aufenthaltstitel nach Paraghraf 25 abs 3 und diese wurde als Ausweisersatz aussgestellt, nun habe ich meinen Reisepass aus der Heimat Afghanistan und plane eine Auslandsreise, aber der Aufentaltstitel wurde auf meinem Pass noch nicht übergetragen.
Würde der Auslandsreise zu schwerigkeiten bevor vorliegen bei derAusländerbehörde führen?
mit freundlichen Grüßen.
Mehdi
Nein, damit kann man auch reisen.
Guten Tag,ich habe einen indischen Reisepass und einen deutschen aufenthaltstitel.ich habe eine deutsche Tochter hier.jetzt würde jch gerne nach 13 Jahren meine Familie in Indien besuchen,am besten Mi meiner Tochter und Freundin.darf ich mit diesen Dokumenten ein und ausreisen nach Indien?lg singh
wenn der Aufenthaltstitel nicht einer als anerkannter Flüchtling ist, dann wird es vermutlich gehen. Aber dazu bitte noch einmal genau beraten lassen
Hallo Chris. Wenn man eine aufenthaltstitel hat, und eine albanischen Pass hat, kann man nach London reisen bzw dort urlaub machen, nur 1 Woche oder so. Oder braucht man ne visum ? Danke
Für GB braucht man ein Visum
Hallo Chris, ich habe das Abschiebeverbot und besitze ein afghanisches Pass, ich plane einen Urlaub nach Türkei, brauche ich einen Visum?
Für die Türkei brauchen Afghanen ein Visum, ja.
Sehr geehrter Herr Chris,
ich habe kurz Frage! Braucht man Visum, wenn man Aufenthaltstitel hat und mit Burkina Faso passt nach Schweden und Norwegen zu fliegen und Urlaub zu machen? Für 1 Woche.
LG
Abdoul
Schweden und Norwegen sind Mitglieder im Schengenraum. Damit geht es
Hallo Chris,
mein kambodschanischer Mündel hat den §25a bekommen, leider erstmal nur bis Februar 2024. Er möchte im Sommer 23 mit seinem Bruder nach Kambodscha reisen. Er hat einen kambodschanischen Pass.
Ist es okay, dass die Aufenthalterlaubnis bei der Reise nur noch 5-6 Monate gültig ist? Gibt es da eine Mindestdauer, die der Aufenthalt bei Wiedereinreise nach Deutschland noch gültig sein muss?
Vielen Dank
Anna
Hallo,
Ich besitze einen Aufhentaltstitel 104c
Habe aber keine Reisepass.
Und wollte wissen ob ich nur mit den Aufhentaltstitel in EU reisen kann halt mit Flugzeug, oder was bräuchte ich da genau wenn ich keine Reisepass von der Botschaft kriege, zwecks Bundeswehr in Heimat.
Mit freundlichen Grüßen
Für Reisen braucht man formal einen Pass. Der Aufenthaltstitel ersetzt den nicht.
Hi, ich bin als Flüchtlinge erkannt und besitze blauen Pass. Kann ich ein Visum für Usbekistan haben, obwohl Usbekistan nicht Genver Konvention unterschrieben hat?
VG
Das richtet sich nach den visabestimmungen von Usbekistan für ihr Herkunftsland. Und die dürfen natürlich nicht die Staatsangehörigkeit Usbekistan haben
Hallo Chris! Ich betreue freundschaftlich eine Afghanische Familie und alle haben einen Aufenthaltstitel nach Paragraf 25 abs 3. Sie haben ein Passersatz und sie möchten nach Iran fliegen und Angehörige dort besuchen. Dürfen sie das?
Vielen Dank! Liebe Grüße, Silvia
Grundsätzlich ja, sofern nicht die Visabestimmungen des Iran etwas anderes für Afghanen sagen
Mein Mann ist albanischer Herkunft und besitzt einen Aufenthaltstitel weil wir eine gemeinsame Tochter haben . Vaterschaft und Sorgerecht ist auch dabei. Am 27.7.24 läuft sein Aufenthalt ab, wie lange können wir in die Türkei oder Albanien verreisen , ohne Probleme ab der Grenze zu bekommen? Dankeschön
Wichtig ist, dass der Aufenthaltstitel noch bei der Ausreise gültig ist. Ob Türkei oder Albanien besondere Anforderungen dazu haben, wissen wir nicht. Bitte dort informieren. Theoretisch kann man noch am Tag vor Ablauf wieder ausreisen.
Hallo Chris,
meine Familie und ich besitzen den blauen Pass und möchten gerne zwei Wochen Urlaub in Kroatien machen. Soweit ich es verstanden habe, geht das ohne Probleme. Aber ich habe im Internet etwas über das Schengen-Visum gelesen. Brauchen wir das für die Reise? LG Mustafa
Kroatien ist ja EU-Mitglied. Dann geht die Reise alleine mit dem blauen Flüchtlingspass. Ein Visum braucht man für einen Urlaub nicht