Diese gelten explizit für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die NICHT Mitglieder eines Vereins sind, aber an Veranstaltungen und Angeboten von Sportvereinen teilnehmen möchten. Der Versicherungsschutz für Unfall- und Haftpflicht-Versicherung entspricht dem LSB-Sportversicherungsschutz für Mitglieder der Vereine.
Aus integrativer Sicht eignet sich Sport hervorragend, Begegnungen herzustellen, ohne, dass weitere Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse zwingend notwendig sind.
Um solche Angebote zu befördern, ist damit das Problem der Vereine, dass die Versicherungsfrage für Veranstaltungen mit Nicht-Mitgliedern vorher ungeklärt war, nunmehr gelöst.
Wollen später Flüchtlinge am Wettkampf- und Spielbetrieb des Vereins teilnehmen, ist hierzu ohnehin eine Mitgliedschaft erforderlich. Damit gelten dann die normalen Versicherungsbedingungen für alle Mitglieder von Sportvereinen. Bis dahin ist der Versicherungsschutz durch die o.g. Rahmenverträge gedeckt.
Im Schadensfall läuft die Abwicklung über den eingeschalteten Versicherungsmakler und nicht die angestammte Vereins-Versicherung. Hierzu wenden sich Vereine bitte an die im verlinkten Merkblatt benannten Ansprechpartner.
Die normale Behandlung nach Sportunfällen erfolgt dann ganz normal über die jeweilige Krankenkasse bzw. den Träger, der für die Versicherungs- und Gesundheitsleistungen zuständig ist (LAGeSo z.B.).
Alle Informationen sind hier im verlinkten Merkblatt zu finden.