Die Problematik des Anstehens am LaGeSo ohne, daß es zu einer Bearbeitung, Geldzahlung oder Erledigung des Notwendigen kommt, ist jedem bekannt.
In dringenden Fällen ist es deshalb möglicherweise ratsam, daß zur Erwirkung von Leistungen, die dem beantragenden Menschen zustehen, er sie aber schlicht nicht erhält und deshalb bei Unterkunft oder Versorgung gefährdet ist, einen entsprechenden Eilantrag beim Sozialgericht zu stellen.
Für ALLE Fälle, die in die Zuständigkeit des LaGeSo fallen ist das Sozialgericht zuständig. Hierbei geht es NICHT um das Asylverfahren an sich oder Entscheidungen dazu.
Die Eilanträge sind insbesondere für folgende Fälle möglich und auch ratsam:
Für:
- Geflüchtete, die vor dem LaGeSo anstehen.
- Die trotz Termin nicht eingelassen werden.
- Die keine Kostenübernahme (KÜ) erhalten.
- Keine Unterkunft vom LaGeSo zugewiesen kriegen.
- Kein Geld bekommen.
- Für Krankenschein / Gesundheitskarte
- Taschengeld
- Bekleidungsgeld
BAMF Termine die in weiter Ferne liegen werden NICHT von Sozialgericht beschleunigt! Das BAMF unterliegt dem Verwaltungsgericht! Ein Eilantrag dort muss mit einer Prozesskostenhilfe-Antrag gestellt werden. (Antrag gibt es beim Sozialgericht, kann dann am Verwaltungsgericht abgegeben werden, wenn der Eilantrag gegen das BAMF erfasst wird.
Die Antragstellung (Sozialgericht) kann ohne anwaltliche Vertretung wie alle derartige Anträge selbst und direkt beim Gericht gestellt werden und sind kostenfrei.
Natürlich ist es ratsam, nicht alles einfach selbst zu versuchen, sondern auf die Tücken und Details des Verfahrens Rücksicht zu nehmen. Deshalb haben wir im Folgenden die Hinweise von Andreas Toelke verlinkt, der mit Be an Angel e.V. inzwischen einige Erfahrung mit solchen Anträgen hat (danke für die freundliche Zustimmung zur Verbreitung). Das beschriebene Verfahren ist das so von Be an Angel praktizierte Verfahren. Ggfls. muß man dies eben anpassen:
“- Androhung von Zwangsgeld gegenüber dem LaGeSo – für alle, die trotz Eilantrag und Beschluss noch immer warten…..
Wichtig: Die Antragsteller MÜSSEN ihre Post von Sozialgericht erhalten können. In vielen Notunterkünften (NUK) ist das oft nicht gewährleistet. Dann sind deutsche Kontaktpersonen unbedingt nötig. Leider ist das so, aber wenn der Beschluß des Sozialgerichts nicht zugestellt werden kann, ist das auch für uns als begleitende Organisation beknackt – wir machen dem LaGeSo Dampf und kriegen es selber nicht gebacken – könnte es dann heissen….
Bitte die Unterlagen, die die Untätigkeit des LaGeSo belegen, mit zum Termin bringen.
Die Anträge werden vor Ort in unserem Beisein ausgefüllt.
Und ganz neu: Auch der Fragebogen, der bei Unklarheiten öfters vom Sozialgericht dem Antragsteller per Post zugestellt wird – was wieder eine Woche kostet, kosten würde – wird jetzt live und in Farbe vor Ort mit abgegeben!
Weiterer Ablauf:
Wenn das Verfahren zu lange dauert oder irgendwie den Anschein des Stockens vermittelt, kann man auch anrufen und sich den Sachstand mitteilen lassen. Dazu bitte den Namen, das Geburtsdatum und das Aktenzeichen bereit halten. Man kann sich dann den Beschluss auch per Fax zukommen lassen und erfragen, ob und wann dieser dem LaGeSo zugestellt wurde. Danach kann und sollte man dort vorstellig werden und genug Nerven mitbringen. Der Beschluss alleine sichert nicht immer den Einlass.
Durchschnittliche Verfahrensdauer ist ca. ein Monat.
Jeder, der über Tage ansteht (offiziell ab 14 Tagen – die Erfahrung zeigt, dass Eilanträge ab vier Tagen LaGeSo anstehen angenommen werden) ohne Leistungen zu beziehen (also nicht rein und dran kommt), kann beim Sozialgericht einen sogenannten Eilantrag stellen. Der Eilantrag wird als Protokoll aufgenommen.
Nein, BAMF (Bundesamt für Migration) Termine werden NICHT über Eilanträge am Sozialgericht beschleunigt! Das BAMF unterliegt dem Verwaltungsgericht! Ein Eilantrag dort (NEIN, haben wir nicht im Programm) muss mit einer Prozesskostenbeihilfe gestellt werden. (Antrag gibt es beim Sozialgericht, kann dann am Verwaltungsgericht abgegeben werden, wenn der Eilantrag gegen das BAMF erfasst wird. Gleiches Spiel wie am Sozailgericht: Protokoll aufnehmen ….)
Das Protokoll mit den INDIVIDUELLEN Leistungsanforderungen wird einem Richter vorgelegt.
Bestenfalls (ca. 80%) stellt der die Berechtigung fest und sendet einen Beschluss an: Den Antragsteller. Und das LaGeSo.
Das LaGeSo schickt daraufhin Post an den Antragsteller mit einem VERBINDLICHEN Termin.
Schon mit dem Beschluss in der Hand lohnt sich der Aufschlag am LaGeSo. Klappt oft, – nein, nicht immer – dass der Antragsteller daran kommt und Leistungen erhält.
Mit dem Schrieb, den das LaGeSo auf den Beschluss des Sozialgerichts an den Antragsteller mit einem verbindlichen Termin rausschickt, MUSS Einlass gewährt werden. Klappt auch nicht immer …. Die Nervenstarken holen die Polizei, die anderen können wieder an das Sozialgericht und die Androhung eines Zwangsgelds gegen das LaGeSo schicken lassen.
FÜR ALLE MASSNAHMEN GILT: IM ASYLVERFAHREN DARF UND WIRD SICH DAS NICHT NEGATIV AUSWIRKEN!
Hat ein Richter Zweifel an der Berechtigung der Leistungen, kommt es vor, dass vom Sozialgericht an den Antragsteller Fragebogen per Post geschickt werden. Diese Fragebogen beziehen sich auf Herkunftsland, Reiseroute, und ähnliche Angaben. Dieser Fragebogen wird dem Antragsteller zugesandt, wenn die vorliegenden Unterlagen nicht nachdrücklich genug belegt haben dass das Landesamt für Soziales und Gesundheit seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Dieser Fragebogen ist kein Drama!!!! Einzig zu beachten gilt: keinesfalls die Reiseroute ausfüllen!! Nach anwaltlicher Rücksprache wurde das eindringlich empfohlen. Denn: sollte sich ein Geflüchteter doch im ungehalten, Österreich, oder ähnlichem Ländern registriert haben, gibt es die Waage Chance, dass dieser Fragebogen dem Bundesamt für Migration in die Hände fällt, was bedeutet Dublin III
…..
Zu den nächsten Ausflügen zum Sozialgericht werden wir schon im Vorfeld bei der Antragsstellung diese Fragebögen mit aushändigen, das erspart eine Runde Postweg.
Und weil´s so schön ist:
Nein – wir können nicht nachhaken, wer, wann welche Post bekommt. In den Notunterkünften geht es manchmal unter. Habt Ihr einen Schützling unter Euren Fittichen empfehlt ihm nach ca. vier Werktagen beim Sozialgericht anzurufen – vorbeizuschauen. Zauberwort: Sachstandsanfrage! Dann wird auch ein Aktenzeichen ausgegeben (ist bei denen, die ihre Post erhalten automatisch dabei!). Nein, das Aktenzeichen kann NICHT bei der Antragstellung vergeben werden.
Noch schöner:
Nachfrage des Richters warum jemand, der privat untergebracht ist, Kostenübernahmen für Unterkünfte will, bezw. “Obdachlos” ist. Weil private Unterkunft nicht den Rechtsanspruch erlöschen lässt und private Unterkunft auf freiwilliger Basis keine verbindliche Adresse garantiert. Oder warum ein Antragsteller dreist nach Krankenscheinen fragt. Weil Krankheiten nicht vorhersehbar sind und des nach Asylbewerberleistungsgesetz einfach mal ein Rechtsanspruch ist, im Falle einer Krankheit der Aufwand den Lappen nach zu reichen immens höher ist.
Am schönsten:
Der Antragsteller schafft es, bevor ein Beschluss von Sozialgericht rausgeht, das LaGeSo zu stürmen und kriegt Geld und Kostenübernahme. Dann drehen Behörden durch… Bitte unbedingt sobald der Beschluss da ist, für den Antragsteller dem Sozialgericht antworten und ein vom Antragsteller unterschriebenes Briefchen, Fax mit: Alles tutti – viele Dank – rausschicken. (Vielleicht n bisschen schöner formuliert…)
Der Kracher:
Hat ein Antragsteller seine Leistungen nach dem Beschluss erhalten, schickt das LaGeSo dem Sozialgericht einen Schrieb, in dem bestätigt wurde, dass es Geld und was auch immer gab. Der Antragsteller – Leistungsempfänger hat zwar unterschrieben, ABER das reicht dem Sozialgericht nicht! Es kommt also wieder ein Schrieb an den Antragsteller, der mit einer weiteren Unterschrift dem Sozialgericht bestätig, dass das LaGeSo die Wahrheit sagt.
Last und richtich Wichtich:
Der Antragsteller muss unbedingt und mindestens eine FUNKTIONIERENDE Handy Nummer auf dem Antrag beim Sozialgericht hinterlassen!! Es gibt nämlich richtig tolle Richter, die beim Zweifel kurz anrufen, den Antragsteller ins Sozialgericht bestellen und ZACK DIE BOHNE einen Beschluss fassen.”
Quelle: Be an Angel e.V.
english
Are you waiting your money at LaGeSo since more than two weeks?
Were you send away repeatedly, when you had an appointment?
Do you have any injuries, you are sick or in need for special care but are denied special treatment?
Don’t you have a place to stay or hostel-voucher?
Then come with us tomorrow to the social court (Sozialgericht) to claim your rights!*
We will assist you to fill in a request for a urgent legal procedure. With that the social court can put pressure on LaGeSo to fulfil their obligations. The court won’t give you your money right away or your voucher, but in a legal procedure they push the LaGeSo to speed up the process!
Together with you, we’ll fight for your rights!
It will take some hours but we can go inside the social court. No one will have to wait outside. We will assist you with filling in the form. Thought that, we can put political pressure on the LaGeSo and make a strong statement to end the catastrophic conditions there!
We hope to see you there!
When:
Tuesday 11am – 14pm
Where:
Social Court / Sozialgericht
Invalidenstraße 52
10557 Berlin
*YOUR RIGHTS / §3,4,6 AsylbLG
EVERY asylum-seeker has the right for the coverage of his/her basic needs:
Information in your native language
Accommodation or rental costs
Clothes
Pocket money
Documents that allow you to visit a doctor or dentist
BerlinPass, ticket
Therapy, psycho-social support and special treatment for those with special needs (handicapped, traumatized, sick or very old people)
arabic
هل تنتظر نقودك لأكثر من أسبوعين في السوسيال (LAGeSo) ؟
هل تم تأجيل موعدك أكثر من مرة ؟
هل لديك أي إصابات أو أمراض أو تحتاج لرعاية خاصة حرمت منها بسبب انتظار موعدك ؟
ليس ليك مكان للإقامة أو اوراق سكنك منتهية ؟
إذا فالتأتي معنا غدا إلى المحكمة الاجتماعية (Sozialgericht) للمطالبة بحقوقك .
نحن سنكون بإنتظارك لمساعدتك في ملئ طلب قانوني عاجل لتمارس المحكمة المزيد من الضغط على السوسيال (LAGeSo) ، هذا الإجراء لن يعطيكم مستحقاتكم بشكل فوري ولكن سيساعد على تسريع الإجراءات .
سويا سنطالب بحقوقكم
الاجراءات ستستغرق بعض الوقت ولكن لن يظطر أحد للوقوف خارج المحكمة ، سنكون هناك لمساعدتك في تعبئة النموذج . نحن نعتقد أنه من خلال هذه الإجراءات القانونية يمكننا أن نقوم بالضغط السياسي على السوسيال ( LAGeSo) و إصداربيان قوي لوضع حد للوضع الكارثي هناك.
نأمل رأيتكم في المحكمة.
المكان : Social Court / Sozialgericht
Invalidenstraße 52
10557 Berlin
الزمان :
حقوقك المنصوص عليها في : §3,4,6 AsylbLG
معلومات كاملة عن حقوقك بلغتك الام.
تأمين مكان مناسب للإقامة.
بدل ملابس.
مصروف جيب.
بطاقة البرلين باس مع بطاقات المواصلات.
العلاج، الدعم النفسي، معاملة حاصة لذوي الإحتياجات الحاصة.
1 Gedanke zu „Eilanträge am Sozialgericht bei ausbleibenden Leistungen vom LaGeSo“