Zuständigkeit Jobcenter
Da Berlin – Mitte einen überproportional großen Anteil an Bearbeitungen hat (rd. 20%) unterteilt sich speziell dort die Zuständigkeit noch weiter:
• Standort Seydelstraße: 01-10 eines Monats
• Standort Müllerstraße: 11-20 eines Monats
• Standort Leopoldplatz: 21-30/31 eines Monats
• Standort Lehrter Straße: Unter 25
Bei Ehepaaren gilt der Geburtsmonat des Älteren für die Zuständigkeit.
Antrag auf ALG II mit Ausfüllanleitung
Ausfüllhinweise in diversen Sprachen (auch arabisch)
9 Gedanken zu „Jobcenter: Zuständigkeit nach Geburtsmonat und Antrag“