Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) – Leistungen und Beantragung

Anspruch

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.

Die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit können aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket.

 

Leistungen

Mittagessen in Kita, Kindertagespflege, Schule oder Hort

Höhe der Leistung: Die Eltern bezahlen für das Schulessen nur einen Eigenanteil von 1 Euro je Essen, in Kitas und Kindertagespflege einen monatlichen Pauschalbetrag von 20 Euro.

Beantragung: Vorlage des berlinpass-BuT in der Kita (für Kita-Kinder) oder im Jugendamt (für Kinder in der Kindertagespflege) oder beim Caterer (für Schulkinder im gebundenen Ganztagsbetrieb) oder bei der Schule bzw. dem privaten Träger der Schule (für Schulkinder im offenen Ganztagsbetrieb)

Persönlicher Schulbedarf
(zum Beispiel Stifte, Hefte, Wasserfarben, Schulranzen)

Höhe der Leistung: 100 Euro (70 Euro im ersten Schulhalbjahr, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr)

Beantragung: Vorlage des Schülerausweises I bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen

Lernförderung
(Wenn dadurch ein wesentliches Lernziel erreicht werden kann, z.B. Erreichen eines Abschlusses, Übergang in die gymnasiale Oberstufe, Förderung der individuellen Sprachkompetenz.)

Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten für eine von der Schule als notwendig bestätigte Förderung

Beantragung: Vorlage des berlinpass-BuT und Einreichen des ausgefüllten Zusatzbogens für die ergänzende Lernförderung
Zusatzbogen für ergänzende Lernförderung

Teilnahme an Ausflügen in Kita oder Schule

Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten

Beantragung: Vorlage des berlinpass-BuT bei der Kita oder Schule

Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten

Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten

Beantragung: Einreichen des ausgefüllten und von der Kita/Kindertagespflege bzw. Schule bestätigten Antrages bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen

Antrag mehrtätige Kita-Fahrt
Antrag mehrtätige Klassenfahrten

 

Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit
(zum Beispiel Jugendverband, Sportverein, Musikschule)

Höhe der Leistung: Bis zu 10 Euro monatlich und Fahrkosten

+ Übernahme der Kosten für Anschaffung oder Leihe von Ausrüstungsgegenständen bis zu 120 Euro (davon 30 Euro Eigenanteil) im Jahr

+ Vergünstigungen bei den Fahrtkosten zum Freizeitort, wenn die Entfernung dies erfordert: für Grundschüler bei mehr als 1 km, für Oberschüler bei mehr als 2 km.

+ 10 Euro monatlich für Fahrtkosten, wenn der Freizeitort (regelmäßig oder bei Turnieren, Auftritten, Freizeitfahrten) außerhalb des Tarifbereiches ABC liegt. Ansparung ist möglich.

Beantragung: Einreichen des ausgefüllten Antrages bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen (einschließlich Nachweis über Kosten des Anbieters und ggf. Rechnung für benötigte Ausrüstung)

Antrag für Bezieher von ALG II, Sozialhilfe, Sozialgeld oder Leistungen nach dem AsylbLG
Antrag für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag

Fahrtkosten zur Schule

(Wenn die Entfernung dies erfordert: für Grundschüler bei mehr als 1 km, für Oberschüler bei mehr als 2 km.)
Höhe der Leistung: Ermäßigtes Schülerticket mit einem Eigenanteil von 12,08 Euro monatlich

Beantragung: Grundschüler, die im Tarifbereich AB fahren und den Schülerausweis I besitzen, erhalten den berlinpass-BuT mit einem Hologramm. Damit bekommen Sie bei den VBB-Verkehrsunternehmen ein ermäßigtes Schülerticket. Schüler, die im Tarifbereich C fahren oder den Schülerausweis II besitzen, kaufen ein Monatsticket und bekommen die Differenz zwischen dem Preis und dem Eigenanteil von der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen erstattet.

 

Leistungsstellen

Der Antrag auf Leistungen aus dem Bildungspaket wird bei der Stelle gestellt, die bisher schon die Sozialleistungen gewährt. Deshalb ist die Stelle zuständig, bei der bisher schon Leistungen beantragt wurden. Dies ist im Einzelfall:

das Jobcenter für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
die Wohngeldstelle für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag
das Sozialamt für Empfänger von Sozialhilfe
das LAGeSo – Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber für Asylbewerber

 

Quelle für alle Infos: Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft

 

Merkblätter zum Bildung- und Teilhabepaket:

DEUTSCH

ARABISCH

1 Gedanke zu „Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) – Leistungen und Beantragung“

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