Neue Pläne für Sozialen Wohnungsbau?

Dass Wohnungen generell schon fehlten, ist keine Neuigkeit. Durch den Zuzug von Menschen auf der Flucht hat sich diese Weisheit nur noch deutlicher in den Vordergrund geschoben. Nun gibt es neue Pläne.

Der Soziale Wohnungsbau ist seit der Föderalismusreform nicht mehr eine Sache des Bundes, sondern inzwischen der Länder. Die vom Bund den Ländern zur Verfügung gestellten Mittel versickern jedoch offenbar in vielen Fällen einfach in den Landeshaushalten und werden gar nicht für ihren eigentlichen Zweck genutzt.

Inzwischen sind die Bundesmittel von € 500 Mio. bereits auf € 1 Mrd. aufgestockt worden. Nun gibt es sogar Pläne, diesen Betrag nochmals zu verdoppeln.

Sonderabschreibungen

Seitens des Finanzministeriums sind nun flankierend Sonderabschreibungen geplant. Danach sollen Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie im Jahr danach jeweils 10% abgeschrieben werden können, wobei die Baukosten auf 2.000 € pro m2 gedeckelt sind. Im 3. Jahr können weitere 9% abgeschrieben werden. Zusammen mit der normalen Abschreibung kämen Bauherren dann auf 35% in den ersten drei Jahren.

Um die Förderung wirklich auf kostengünstigen Wohnungsbau zu beschränken, sollen Gebäude mit mehr als 2.200 € Baukosten komplett aus der Förerung fallen. Die Förderung soll nach den Vorlagen von 2016 bis 2022  gelten.

weitere Maßnahmen 

Um eine Lenkung dieser Förderung in die falschen Projekte zu verhindern (man lernt offenbar aus der Sonderabschreibung nach der Wende), sollen nur Projekte gefördert werden, die in Gebieten liegen, in denen die Mietstufen IV bis VI nach der Wohngeldverordnung gelten oder die Mietpreisbremse gilt. Weiterhin sollen die geförderten Wohnungen dann für mindestens 10 Jahre vermietet werden müssen.

Nach diesem Entwurf würde die Förderung dann wohl für ganz Berlin gelten. Ob es dazu kommunale Steuerungsmöglichkeiten geben wird, ist noch offen.

Absenken der Standards und Verringerung der Bauvorschriften

Zur Reduzierung der Baukosten wird unabhängig von weiteren steuernden Förderungen darüber nachgedacht, die Standards der Gebäude abzusenken. So bringt der Verzicht auf Kellerräume beispielsweise deutliche Einsparpotentiale, wobei dies auf dem flachen Land sicher einfacher umsetzbar ist als in Ballungsräumen und Großstädten. Zudem wird man hier ein gesundes Maß zwischen Kostenersparnis und Wohnqualität finden müssen.

Bereits für temporäre Flüchtlingsbauten wurden jedoch die Prozesse der Baugenehmigung vereinfacht. Dies auch für den Wohnungsbau an sich zu machen, wäre ein großer Gewinn für alle, da gerade in den letzten Jahren die Bauvorschriften zu einer erheblichen Verteuerung des Wohnungsbaus geführt haben und Genehmigungsprozesse ohnehin zu lange dauern.

Wiener Modell als Vorbild

Es gibt allerdings gute Beispiele, daß sozialer Wohnungsbau auch wirklich funktionieren kann und dabei nicht auf Qualität verzichtet wird. In Wien leben rd. zwei Drittel der Menschen in geförderten Wohnungen. Das “Wiener Modell” ist damit nicht nur  eines, das man sich auch in deutschen Großstädten angucken muß, sondern zeigt eben auch, daß man mit anderen Wegen wirklich viel erreichen kann.

Leider haben alle Bundesländer und insbesondere Berlin den sozialen Wohnungsbau in den letzten Jahren trotz steigender Bevölkerungszahlen und vor allem steigenden Mieten aus der Hand gegeben. So ist der Jubel über rd. 1.000 neue Wohnungen in Berlin vor dem Hintergrund, daß 15 Jahre lang keine einzige Sozial-Wohnung neu gebaut wurde, fast schon peinlich.

Das Wiener Modell funktioniert übrigens auch deshalb, weil die Einkommensgrenzen relativ hoch sind, es sich um ein Genossenschaftsmodell handelt und die Mieter als Genossen einen Teil der Finanzierungskosten selbst mit aufbringen. Wenn dann in einer expandierenden Millionenstadt Mieten im Neubau um € 7,– pro Quadratmeter herauskommen, rechnet sich allerdings auch die genossenschaftliche Mieterbeteiligung.

Es zeigt nur, daß Berlin komplett neue Wege gehen könnte und auch muß.

 

 

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