Bezirksamt Mitte
Gesundheitsamt – Lebensmittelpersonalberatung
Reinickendorfer Str. 60a
13347 Berlin
Tel.: (030)9018-45020
(030)9018-45067
(030)9018-45068
(030)9018-45139
Fax: (030) 9018-45070
E-Mail: gesundheitspass@ba-mitte.berlin.de
Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht. Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden. Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Verkehrsverbindungen:
U-Bahn U Nauener Platz: U9
U-Bahn U Osloer Str.: U8, U9
Bus Iransche Str.: 327
Tram Louise-Schroeder-Platz: M13, 50
Öffnungszeiten
Montag 08:00-13:00 Uhr
Dienstag 10:00-15:00 Uhr
Mittwoch nur für Gruppen (ab 15 Personen) nach vorheriger Anmeldung
Donnerstag 13:00-18:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Infektionsschutz – Erstbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (ehem. Rote Karte, Gesundheits-Pass)
Bestimmte ansteckende Krankheiten und Krankheitserreger können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges minimieren sollen.
Wenn Sie im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden wollen, benötigen Sie eine Bescheinigung.
Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen.
Inhalt der Bescheinigung ist, dass Sie über die gesetzlichen Pflichten belehrt wurden, insbesondere darüber, bei Vorliegen welcher ansteckenden Erkrankung es Ihnen untersagt ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein. Außerdem müssen Sie für die Bescheinigung nach der Belehrung schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Unter Umständen kann ein zusätzliches ärztliches Zeugnis für die Bescheinigung erforderlich werden.
Voraussetzungen
Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
oder Pass mit Anmeldebestätigung
Gebühren
Gruppenbelehrung: 20,00 Euro
Einzelbelehrung: 36,00 Euro (nur auf Nachfrage, in der Sprechstunde meist nicht möglich)
Duplikat: 13,00 € (Austellung, wenn die Erstbelehrung nicht länger als 2 Jahre her und nur möglich im Gesundheitsamt, in dem die Erstbelehrung durchgeführt wurde)
Gebührenfrei: 1. Belehrung und Bescheinigung für Schüler- und Betriebspraktikantinnen/Schüler- und Betriebspraktikantenals tätiges Personal beim Umgang mit Lebensmitteln, wenn die Bescheinigung für die Dauer des Praktikums zeitlich befristet wird.
2. Belehrung und Bescheinigung für die Tätigkeit freiwilliger Helferinnen und Helfer in Schulkantinen
jeglicher Art.
Eventuelle weitere Tatbestände zur Gebührenbefreiung erfragen Sie bitte beim zuständigen Gesundheitsamt!
Rechtsgrundlagen
Infektionsschutzgestz – IfSG –
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Durchschnittlich 1 Stunde
Bei großem Kundenaufkommen kann es auch etwas länger dauern
Ich hätte gerne ein Teimin bei Ihnen für eine rote Karte.
Tel: 017622355196
Das müssen Sie bitte bei den Behörden jeweils selbst beantragen. Wir können keine Termine machen.
ich möchte ein Termin für Beantragung der rotn Karte
Das müssen Sie bitte bei den Behörden jeweils selbst machen. Wir können keine Termine machen.
Ich möchte einen Termin für Rotekarte vereinbaren.
Mein Name ist Hasan Almusawi.
Meine Adresse ist Treskowstraße 52
13156 Berlin.
Sie könnten mich erreichen entweder unter meiner Nummer:017666687960 oder unter meiner E.Mail: Hg62249@gmail.com.
Bitte selbst vereinbaren. Wir können dies gar nicht
Ich möchte einen Termin für Rotekarte vereinbaren.
Mein Name ist Hasan Almusawi.
Meine Adresse ist Treskowstraße 52
13156 Berlin.
Sie könnten mich erreichen entweder unter meiner Nummer:017666687960 oder unter meiner E.Mail: Hg62249@gmail.com.
Bitte selbst vereinbaren.
Ich möchte einen Termin für Rotekarte vereinbaren.
Bitte direkt an das zuständige Bezirksamt wenden. Wir können hier keine Termine vereinbaren.
Guten Tag mein Name ist Greg Bogora brauche by denn Behörden einen Termin für die rote Karte oder die Telefon Nummer der Behörden
Das kommt darauf an. Wenn das Abschiebeverbot aus Gründen des Heimatlandes gegeben wurde, ist es mindestens nicht ratsam. Grundsätzlich sollte man Reisen ins Heimatland nach einer Flucht ohnehin nicht machen. Wenn es zwingend und aus einem wichtigen Grund wirklich nötig ist, dann geht es, man muss allerdings mit der Prüfung rechnen, ob ein Widerrufsverfahren eingeleitet wird. darauf muss man sich dann auch entsprechend vorbereiten und darlegen, was der wichtige Grund für die Heimreise war.
Das Amtgebäude in der Reinickendorfer Straße wurde 2019 geschlossen und die Beantragung der Roten Karte ist nunmehr in der Turmstraße möglich. Auf Grund der personellen Auslastung der Gesundheitsämter durch die aktuelle Pandemie finden derzeit aber keine Termine zur Schulung statt.
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/infektions-katastrophenschutz-und-umweltbezogener-gesundheitsschutz/artikel.142618.php
Ich Heinz Dieter Bourtscheidt, geb. 21.11.1942 , damals wohnhaft in Karl Fischerweg 22, habe vor ca. 10 Jahren bei Ihnen die rote Karte erworben. Ist mir verloren gegangen, bitte um Ersatzausstellung. Benötige sie zum 07.08. zu einem Fest.
Bitte um Ersatzbescheinigung
Mit freundlichen Grüssen
Heinz Dieter Bourtscheidt.
Wir können hier nicht weiter helfen. Bitte an den damals zuständigen Bezirk wenden