Jobcenter: Zuständigkeit nach Geburtsmonat und Antrag

Zuständigkeit Jobcenter

Monatzuständiger Bezirk
JanuarMitte
FebruarFriedrichshain-Kreuzberg
MärzPankow
AprilCharlottenburg-Wilmersdorf
MaiSpandau
JuniSteglitz-Zehlendorf
JuliTempelhof-Schöneberg
AugustNeukölln
SeptemberTreptow-Köpenick
OktoberMarzahn-Hellersdorf
NovemberLichtenberg
DezemberReinickendorf

Da Berlin – Mitte einen überproportional großen Anteil an Bearbeitungen hat (rd. 20%) unterteilt sich speziell dort die Zuständigkeit noch weiter:

• Standort Seydelstraße: 01-10 eines Monats
• Standort Müllerstraße: 11-20 eines Monats
• Standort Leopoldplatz: 21-30/31 eines Monats
• Standort Lehrter Straße: Unter 25

Bei Ehepaaren gilt der Geburtsmonat des Älteren für die Zuständigkeit.

Antrag auf ALG II mit Ausfüllanleitung 
Ausfüllhinweise in diversen Sprachen (auch arabisch)

9 Gedanken zu „Jobcenter: Zuständigkeit nach Geburtsmonat und Antrag“

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