Um im gewerblichem Bereich Essen ausgeben zu dürfen, wird ein Nachweis verlangt, dass eine Belehrung nach dem § 43 IfSG absolviert wurde.
Dazu braucht man die sog. “Rote Karte”. Diese kostet 20 € und wird nur benötigt, wenn man gewerblich mit Lebensmitteln in Kontakt kommt (Restaurants, Kantinen etc).
Daneben gibt es die sog. “Weiße Karte” für die ehrenamtliche Essensausgabe in Unterkünften. die man kostenlos bekommt.
Die “Weiße Karte” wird beim Beziksamt Charlottenburg / Wilmersdorf für die Bezirke:
– Charlottenburg-Wilmersdorf
– Spandau
– Tempelhof-Schöneberg
– Steglitz-Zehlendorf
ausgestellt.
Kontakt:
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Zimmer 4148
Hohenzollerndamm 174-177
10713 Berlin
Mitzubringen sind:
– Personalausweis oder Pass
– Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse, kommen bitte mit einem Dolmetscher (Freund etc.)
– Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
Es erfolgt eine mündliche und schriftliche Belehrung. Die Verfahren für “Rote Karte” und “Weisse Karte” sind dabei gleich.
Alle Formulare, Belehrungen in vielen Sprachen usw. findet man hier:
Lebensmittelpersonal-Beratungsstelle Charlottenburg-Wilmersdorf
Hallo ich heiße Raziallah Hasani ,
Ich würde einen Termin buchen . Können sie mir einen Termin geben. Ich erwarte auf ihre beldege Antwort.
Wir können hier keinen Termin buchen . Bitte direkt an die entsprechende Stelle wenden.
Sehr geehrte Damen und Herren ich benötige bitte schnellstmöglich ein Termin für die Rote Karte .
Wir vergeben hier selbst keine Termine. Bitte an das zuständige Bürgerentscheid wenden
Bürgeramt natürlich