Charlottenburg-Wilmersdorf: Regelungen zur roten Karte (Essensausgabe)

Um im gewerblichem Bereich Essen ausgeben zu dürfen, wird ein Nachweis verlangt, dass  eine Belehrung nach dem § 43 IfSG absolviert wurde.

Dazu braucht man die sog. “Rote Karte”. Diese kostet 20 € und wird nur benötigt, wenn man gewerblich mit Lebensmitteln in Kontakt kommt (Restaurants, Kantinen etc).
Daneben gibt es die sog. “Weiße Karte” für die ehrenamtliche Essensausgabe in Unterkünften. die man kostenlos bekommt.

Die “Weiße Karte” wird beim Beziksamt Charlottenburg / Wilmersdorf für die Bezirke:

– Charlottenburg-Wilmersdorf
– Spandau
– Tempelhof-Schöneberg
– Steglitz-Zehlendorf

ausgestellt.

Kontakt:

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Zimmer 4148
Hohenzollerndamm 174-177

10713 Berlin

 

Mitzubringen sind:

– Personalausweis oder Pass
– Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse, kommen bitte mit einem Dolmetscher (Freund etc.)
– Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten

Es erfolgt eine mündliche und schriftliche Belehrung. Die Verfahren für “Rote Karte” und “Weisse Karte” sind dabei gleich.

Alle Formulare, Belehrungen in vielen Sprachen usw. findet man hier:

Lebensmittelpersonal-Beratungsstelle Charlottenburg-Wilmersdorf

8 Gedanken zu „Charlottenburg-Wilmersdorf: Regelungen zur roten Karte (Essensausgabe)“

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