Berlin Pass: BerlinPass auch mit BÜMA oder Bändchen

“Seit August 2015 wird der BerlinPass für Schüler/Innen, die Asylbewerberleistungen beziehen, von den Schulen ausgegeben. Voraussetzung ist die Vorlage eines Leistungsbescheides des LAGeSo und einer Aufenthaltsgestattung.

Ein BerlinPass  Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche (BuT) kann jetzt durch die Schulen auch ausgestellt werden, wenn die Kinder/Jugendlichen noch keinen Leistungsbescheid und keine Aufenthaltsgestattung, sondern nur eine BÜMA oder ein Registrierungsbändchen haben.”

Die „Handreichung für Schulen zur Ausstellung des berlinpass-BuT für geflüchtete Kinder und Jugendliche“ wurde entsprechend aktualisiert und wird den Schulen über die regionale Schulaufsicht zur Verfügung gestellt. Mit der Definition der beiden Ausnahmefälle (siehe unten) kann nunmehr hinreichend sichergestellt werden, dass auch die geflüchteten Kinder und Jugendlichen, deren Registrierungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, zeitnah bei Aufnahme in die Schule den berlinpass-BuT erhalten.
Eine Ausnahme bilden hier lediglich die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die als Anspruchsberechtigte nach dem SGB VIII keinen Anspruch auf Leistungen der Bildung und Teilhabe haben.

 

Ab sofort kann der berlinpass-BuT von Schulen in den folgenden Fallkonstellationen ausgestellt werden:
Im Regelfall legt die Familie in der Schule folgende Unterlagen vor:

Die Ausstellung des berlinpass-BuT erfolgt für die Dauer der Aufenthaltsgestattung.

1. Ausnahmefall

Hat die Familie zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Schule noch keinen Bewilligungsbescheid des LAGeSo, sind in der Schule folgende Unterlagen vorzulegen:

In diesem Fall erfolgt die Ausstellung des berlinpass-BuT für die Dauer der Aufenthaltsgestattung. Nach Erhalt des gültigen Bewilligungsbescheides, muss dieser in der Schule nachträglich vorgelegt werden.

2. Ausnahmefall

Hat die Familie zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Schule noch keinen Bewilligungsbescheid des LAGeSo und auch keine gültige Aufenthaltsgestattung, dann sind in der Schule folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA)
  • Wartebändchen und
  • Passfoto.

Die Ausstellung des berlinpass-BuT erfolgt dann befristet für die Dauer von drei Monaten. Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides des LAGeSo sowie der gültigen Aufenthaltsgestattung erfolgt dann die Ausstellung des berlinpass-BuT entsprechend der Gültigkeitsdauer der Aufent­haltsgestattung (Regelfall).