Ombudsmann beim Landesamt für Einwanderung

Seit 01.10.2020 ist beim Landesamt für Einwanderung (LEA) eine Ombudsstelle eingerichtet. Als Ombudsmann ist nun der frühere Bundestagsabgeordnete, Bürgermeister und Justizsenator Wolfgang Wieland tätig, der 2015 und 2016 auch den „Runden Tisch zur Versorgung von Flüchtlingen“ moderierte.  

Der Ombudsmann ist formell im LEA nicht vorgesehen. es gibt also keine gesetzliche oder verwaltungsrechtliche Grundlage. Das LEA hat diese Funktion vor allem deshalb eingerichtet, um eine unkomplizierte Beschwerdemöglichkeit zu geben. 

Wolfgang Wieland, Bündnis 90/Die Grünen, MdB. Bundestagsabgeordneter, Abgeordneter

Der Ombudsmann hat selbst keine hierarchische Funktion. Herr Wieland hat also auch keine Kompetenz, selbst eine eigene Entscheidung zu Aufenthaltsfragen zu treffen oder auch eine ablehnende Entscheidung zu korrigieren und zu überstimmen. Die Funktion hat nur einen empfehlenden Charakter. Gleichzeitig berät er jedoch unabhängig, vertraulich und auch anonym. 

Für eine Beratung und zur Vorbereitung ist es jedoch wichtig, den konkreten Fall vorzutragen. Herr Wieland hat keine Einsicht in die internen Daten des LEA. Für einen Termin ist es deshalb notwendig, die konkrete Akte anzufordern, um eine kompetente Aussage treffen zu können. 

Deshalb ist es sinnvoller, nicht spontan vorzusprechen, sondern einen Termin zu vereinbaren, damit eine Vorbereitung möglich ist, wenn es um eine konkrete aufenthaltsrechtliche Frage geht.

Daneben sind selbstverständlich auch Beschwerden über eine schlechte Behandlung ebenso möglich wie auch zu Fragen der Organisation im LEA. 

Wir kennen Herrn Wieland seit 2016 vom Runden Tisch und schätzen die vermittelnde, dabei aber auch klare Haltung von ihm. Die Einrichtung einer solchen Stelle ist sinnvoll, die Besetzung gut. 

Die Stelle des Ombudsmanns ist in das Beratungszentrum des LEA eingebunden. Dennoch bittet Herr Wieland, von allgemeinen Fragen möglichst Abstand zu nehmen, sondern sich vor allem auf Beschwerden jeglicher Art zu konzentrieren. 

Kontakt

Den Ombudsmann erreichen Sie persönlich

  • dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhr
  • donnerstags von 12:00 bis 17:00 Uhr

am Friedrich-Krause-Ufer 24 (Raum 165), 13353 Berlin

Wenn Sie einen Termin vereinbaren wollen, rufen Sie gern an oder schreiben Sie eine E-Mail:

Pressemitteilung zur Ernennung

2 Gedanken zu „Ombudsmann beim Landesamt für Einwanderung“

  1. Ich wurde von einwanderungsbeamtin Berlin diskriminiert und verfolgt diese Beamtin heisst fraue sie hat mich angezeigt wegen beleidigung doch der Staatsanwaltschaft hat der Anzeige eingestellt weil ich Unschuld bin ich habe einen Antrag für meine fraue als Mutter eine deutsche kind diese Beamtin hat nicht geantwortet und nicht bearbeitet der Antrag sie hat amtspfliescht Verletzung begonnen ich will Entschädigung von diese Beamtin weil sie hat mich diskriminiert und stress förmlich und meine fraue verursacht und sie hat meine fraue gegen mich gehetzt weil ich schwer behindert bin das meins faue muss nicht ihre leben mit mir bleiben weil ich schwer behindert in ich habe die Dokument von der Anzeige und der antrag

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