Wie geht es weiter mit den Tempohomes?

Seit längerem wird darüber diskutiert, ob und wie sog. Tempohomes auch über die ursprünglichen drei Jahre hinaus genutzt werden können oder sollen. Nun wurden für alle Standorte Infos zum. aktuellen Stand v veröffentlicht.

Zur Prüfung der Nachnutzung gibt es einen grundsätzlichen Senatsbeschluss vom Juni 2019. Dort wurden mehrere Optionen diskutiert, die an den jeweiligen Standorten in Frage kommen können.

Diese weitere Nutzung kann (bzw. muss) die weitere Nutzung für Menschen mit Fluchthintergrund sein oder kann die Standorte auch öffnen für andere Nutzergruppen (z.B. Studenten oder andere Wohnungslose), wenn keine umgehende andere Verwendung des jeweiligen Grundstückes geplant bzw. erforderlich ist.

In einem ersten Schritt wurden nun die Baugenehmigungen für diese Unterkünfte grundsätzlich durch die Berliner Immobilienmanagement (BIM) verlängert. Dies ist deshalb schon notwendig, weil die entsprechende gesetzliche Grundlage für diese Standorte das besondere Baurecht für Flüchtlingsunterkünfte war, das am 31.12.2019 ausgelaufen ist.

Um nun überhaupt eine weitere Nutzung zu ermöglichen, ist die Verlängerung der Baugenehmigung zwingende Voraussetzung. Und sofern die Überlegungen zu einem Standort noch nicht endgültig abgeschlossen sind, ist ebenfalls dieser Schritt notwendig, um sich die entsprechende planungsrechtliche Grundlage zu erhalten.

Eine Verlängerung der Baugenehmigung schafft demnach die zwingend notwendige Basis für einen Standort, entscheidet jedoch nicht per se bereits darüber, ob und wie eine solche Nutzung dann erfolgen soll oder wird.

Daneben ist in allen Bezirken die Errichtung von sog. MUF (Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge) geplant. Anders als der etwas sperrige <Name vermuten lässt, handelt es sich dabei letztlich um sozialen Wohnungsbau mit den dort geltenden Anforderungen und nicht um eine wie auch immer geartete Leichtbauweise.

Der Unterscheid ist lediglich, dass für (in der Regel drei Jahre plus Optionen) eine Unterbringung von Geflüchteten stattfindet und danach ein Bezug von allen Berechtigten erfolgen wird.

Überblick über Standorte

Heute wurde nun dazu der aktuelle Stand der einzelnen Standorte für Tempohomes bzw. auch der weiteren Containerstandorte aus 2014 in Berlin veröffentlicht.

Tempelhof-Schöneberg

  • Tempohome Columbiadamm (1024 Plätze) – Freizug entsprechend dem Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes erfolgt – Rückbau dauert noch an. 

Marzahn-Hellersdorf

  • Tempohome Zossener Straße (256 Plätze) – Freizug zur Gewährung der Baufreiheit für Wohnungsbau erfolgt. 
  • Tempohome Dingolfinger Straße (256 Plätze) Freizug erfolgt. Zeitraum bis zur Baufreiheit als Schulstandort noch in Abstimmung. 
  • Containerstandort Blumberger Damm (400 Plätze) – Fortführung Unterkunft für Geflüchtete bis Januar 2021 (Umzug MUF Murtzahner Ring nach dessen Fertigstellung angestrebt). 

Pankow

  • Tempohome Buchholzer Straße (512 Plätze) Freizug erfolgt. Hier wird geprüft, ob eine Zwischennutzung für soziale und kulturelle Zwecke möglich ist. 
  • Containerstandort Großcurthstraße (554 Plätze) wird bis zum 30.06.2020 als Unterkunft für Geflüchtete fortgeführt, anschließend Gewährung Baufreiheit Schulneubau. 
  • Tempohome Siverstorpstraße (256 Plätze) wird bis Juli 2020 als Unterkunft für Geflüchtete fortgeführt. Der Bezirk wird den Standort als Drehscheibe für Schulsanierung / Schulneubau nutzen. 

Lichtenberg

  • Containerstandort Hausvaterweg (280 Plätze) wird bis Juni 2021 weiterhin als Unterkunft für Geflüchtete genutzt. Anschließend für temporäre Zwischennutzung durch Dritte offen. 
  • Tempohome Hohenschönhauser Straße (256 Plätze) wird bis August 2020 weiterhin als Unterkunft für Geflüchtete genutzt, Nachnutzung für Schule / Sportflächen. 
  • Tempohome Wollenberger Straße (256 Plätze) wird bis Juni 2021 weiterhin für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt. Nachnutzung Wohnungsbau, Schule, Kita. 

Treptow-Köpenick

  • Containerstandort Alfred-Randt-Straße (386 Plätze – nach Brandschaden noch rund 200 Plätze nutzbar) soll möglichst bis zur Fertigstellung des MUF Salvador-Allende-Straße genutzt werden. 
  • Tempohome Quittenweg (256 Plätze) – Gespräche dauern noch an – SenIAS strebt Weiternutzung des Standortes bis 31.12.2020 an. 

Steglitz-Zehlendorf

  • Containerstandort Ostpreußendamm (296 Plätze) wird bis 31.12.2025 weiterhin als Unterkunft für Geflüchtete genutzt. 
  • Containerstandort Hohentwielsteig (340 Plätze) wird bis 31.12.2025 weiterhin als Unterkunft für Geflüchtete genutzt. 
  • Tempohome Finckensteinallee (256 Plätze) weitere Nutzung als Unterkunft für Geflüchtete von der Baufreiheit für Errichtung Bundesarchiv abhängig. 
  • Tempohome Lissabonallee (256 Plätze) wird mindestens bis Juni 2020 und spätestens zur Gewährung Baufreiheit für geplante Sportstätte als Unterkunft für Geflüchtete genutzt – angestrebt ist Umzug in MUF Beelitzhof. 

Reinickendorf

  • Tempohome Oranienburger Straße (256 Plätze) wird bis Dezember 2021 als Unterkunft für Geflüchtete genutzt, Nachnutzung durch Wohnungsbau. 

Charlottenburg-Wilmersdorf

  • Tempohome Fritz-Wildung-Straße (256 Plätze) wird bis Juni 2021 als Unterkunft für Geflüchtete genutzt, zur weiteren Nutzung werden Anfang 2021 Gespräche geführt, Bezirk beabsichtigt Wiederherstellung einer Sportfläche. 

Neukölln

  • Tempohome Karl-Marx-Straße (160 Plätze) wird bis 30.04.2025 als Unterkunft für Geflüchtete genutzt. 
  • Tempohome Gerlinger Straße (490 Plätze) wird bis zum 30.04.2020 als Unterkunft für Geflüchtete genutzt, bis dahin erfolgt Freizug zur Gewährung von Baufreiheit für Wohnungsbau. 

Spandau

  • Tempohome Am Oberhafen (256 Plätze) wird vorerst bis zum 30.06.2020 als Unterkunft für Geflüchtete genutzt, weitere Nutzung darüber hinaus noch in Abstimmung mit Vermieter. 
  • Tempohome Am Rohrdamm (256 Plätze) wird bis März 2021 als Unterkunft für Geflüchtete genutzt, anschließend Freizug für Baufreiheit ab August 2021 für Schulneubau. 

Friedrichshain-Kreuzberg

  • Tempohome Alte-Jakob-Straße wird mindestens bis zum Dezember 2021 weiter zur Unterbringung für Geflüchtete genutzt – bis zur Baufreiheit für Wohnungsbau und Errichtung des MUF in der Alte-Jakob-Straße. 

Eine Verlängerung einzelner Standorte ist alleine schon deshalb notwendig, weil sich teilweise die Errichtung der 25 MUF-Standorte in allen Bezirken verlängert oder verzögert.

Deshalb ist es vor allem vor dem Hintergrund, dass wegen des fehlenden Wohnraums keine Plätze in Gemeinschsftsunterkünften frei werden, zwingend notwendig, tempohomes länger als geplant zu unterhalten. Am Ende sind hier also die Bezirke gefordert, für eine zügige Umsetzung bei der Errichtung von sozialem Wohnungsbau mit den MUFs zu sorgen

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