Weil es dazu immer wieder und auch immer wieder neue Unklarheiten gab, möchten wir nochmals auf unseren Beitrag vom September verweisen, der daneben alle Änderungen und Aktualisierungen enthält.
Kurz zusammengefasst:
1. Neu nach Berlin kommende Geflüchtete
Zuständig ist generell das Ankunftszentrum im Hangar 5 im Flughafen Tempelhof.
2. In Berlin obdachlos gewordene Geflüchtete
Zuständig für eine neue Unterkunft ist das die LAF-Aussenstelle im ICC.
Ausserhalb der Öffnungszeiten, insbesondere abends und am Wochenende, gehen auch diese Menschen bitte zum Ankunftszentrum Hangar 5 im Flughafen Tempelhof. Dort gibt es eine Notübernachtung bis zu dem Zeitpunkt, wenn das ICC wieder öffnet und dann dort ein neuer Platz zugewiesen werden kann.
Hier noch einmal der Link zu unserem ursprünglichen Beitrag zu diesem Thema mit allen Updates im Beitrag
Stand der Aktualisierung: 22.12.2016/LAF