Vom Asylbescheid zur Aufenthaltserlaubnis: Der Weg zum Titel

Es ist geschafft und ein positiver Asylbescheid ist eingetroffen. Egal, welcher Status es genau ist, nun hat man Anrecht auf eine Aufenthaltserlaubnis und eine Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch (wie Hartz IV) statt dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aber wie ist nun der Weg dorthin?

 

Ablauf

  1. Der positive Asylbescheid ist da.
  2. rd. 14 Tage nach dem Bescheid kommt automatisch eine Einladung (Seite 1 des PDF) der Ausländerbehörde zu einem Termin wegen der nun zu erteilenden Aufenthaltserlaubnis, die die bisherige Aufenthaltsbestattung ersetzt und wesentlich mehr Rechte beinhaltet.
  3. Der Termin bei der Ausländerbehörde ist in der Regel 4-5 Wochen nach der Einladung.
  4. Beim Termin wird eine sogenannte Fiktionsbescheinigung (Seite 2 des PDF) ausgestellt, die den Zeitraum bis zur Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT, Aussehen und Wirkung wie ein Pass) überbrückt.
  5. Liegen bei diesem ersten Termin bei der Ausländerbehörde bereits alle Papiere (Pässe etc.) vom BAMF bei der Ausländerbehörde vor, wird sofort der eAT beantragt und in Auftrag gegeben. Nach weiteren ca. vier Wochen ist dieser Pass (eAT) dann zur Abholung da. Dies ist im Wesentlichen bei Deutschen, die einen Pass oder neuen Personalausweis beantragen, nicht anders.
  6. Sind die Papiere vom BAMF noch nicht eingetroffen, gilt die o.g. Fiktionsbescheinigung. Diese hat im Wesentlichen die gleiche Wirkung wie ein Pass, ist ein Schreiben mit Dienstsiegel, und ersetzt übergangsweise den noch fehlenden eAT (Pass).
  7. Da die Ausländerbehörde nicht genau weiss, wann die Papiere vom BAMF eintreffen, wird die Fiktionsbescheinigung pauschal und immer mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ausgestellt. Einfacher Grund: man möchte vermeiden, dass jemand mit einer kürzer ausgestellten Bescheinigung z.B. alle vier Wochen unnötig bei der Behörde erscheinen muss, um diese verlängern zu lassen.
  8. Kommen die Papiere vom BAMF innerhalb dieser sechs Monate, also z.B. tatsächlich bereits nach vier Wochen, wird der Termin einfach vorverlegt. Man muss also tatsächlich immer nur solange warten, bis die Papiere tatsächlich da sind und nicht etwa immer sechs Monate oder sogar länger.

Unterschiede zwischen Fiktionsbescheinigung und eAT

Wichtigster Unterschied: Man kann mit der Fiktionsbescheinigung noch nicht außerhalb Deutschlands  reisen. Innerhalb Deutschlands kann man dies hingegen schon ohne, dass es hier irgendwelche Beschränkungen gibt. Für den Großteil der Menschen dürfte dies real keine bedeutende Einschränkung darstellen. Dennoch ist es ein Nachteil, der tatsächlich vorhanden ist.

Zweiter Nachteil: Es ist keine Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis in der Fiktionsbescheinigung benannt. Dies ist für die Aufnahme von einem Arbeitsverhältnis nicht ganz so bedeutend, aber vielleicht für die Wohnungssuche wichtig.

Wir sind hierzu jedoch im Gespräch mit der Berliner Ausländerbehörde.

Wichtig ist: Fiktionsbescheinigung in Verbindung mit der Aufenthaltsbestattung (das Papier, das es während des laufenden Asylverfahrens gibt) ist wie ein Pass, selbst wenn es wie ein “lapidares” Schreiben wirken mag. Wir finden es auch wichtig, dies entsprechend zu vermitteln.

Hinweis: Seit Geltung des Integrationsgesetzes gibt es die Wohnsitzregelung für das Bundesland, in dem der Asylantrag jeweils gestellt wurde, Deshalb enthält die Fiktionsbescheinigung wie auch der spätere eAT den Hinweis “Wohnsitznahme im Land Berlin ist erforderlich”. Die Regelungen hierzu und auch die Ausnahmen haben wir in diesem Beitrag dargestellt.

 

 

Wechsel der Leistungen von AsylbLG zu SGB

 

Im zweiten Teil werden wir die Wege aufzeigen, wie die Leistungen vom AsylbLG auf die normalen Leistungen nach SGB umgestellt werden (folgt in den nächsten Tagen).

 

3 Gedanken zu „Vom Asylbescheid zur Aufenthaltserlaubnis: Der Weg zum Titel“

  1. Die Bescheinigung, die für das laufende Asylverfahren ausgestellt wird, heißt richtig “Aufenthaltsgestattung” und NICHT Aufenthaltsbestattung!!! Mit Bestattungen hat das nichts zu tun!!!

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