Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BUMF) hat einen Fonds aufgelegt, der Teile der Rechtsanwaltskosten für Asylrechtsfälle von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen übernimmt. Da wie immer nicht Geld im Überschwang vorhanden ist, werden dabei aber nur solche Fälle übernommen, die eine grundsätzliche rechtliche oder öffentliche Bedeutung haben.
Die Beantragung kann und muss über eines der Mitglieder im Fachverband erfolgen. Im Folgenden zitieren wir die wesentlichen Bedingungen für einen Antrag:
Wer ist Antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Organisations- und Einzelmitglieder des Bundesfachverband umF e.V.
Welche Verfahren können bezuschusst werden?
Es werden Finanzierungshilfen für Rechtsanwaltskosten zugunsten bedürftiger minderjähriger oder junger volljähriger Flüchtlinge gewährt, deren rechtsanwaltliche Vertretung anderweitig nicht gesichert ist. Vorrangig werden solche Verfahren bezuschusst, die über den Einzelfall hinaus von grundsätzlicher rechtlicher oder öffentlicher Bedeutung sind.
Es werden Finanzierungshilfen in Asylverfahren, ausländerrechtlichen, leistungsrechtlichen und jugendhilferechtlichen Verfahren sowie mit ausländerrechtlichen Sachverhalten verbundenen Strafverfahren, zugunsten bedürftiger minderjähriger oder junger volljähriger Flüchtlinge gewährt, deren rechtsanwaltliche Vertretung anderweitig nicht gesichert ist.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich im Regelfall nach folgenden Pauschalen:
Klage / Revisionszulassungsantrag: 250 Euro
Klage mit Teilnahme an der mündlichen Verhandlung: 500 Euro
Revision: 500 Euro
Verfassungsbeschwerde: 700 Euro
Verfahren mit „grundsätzlicher rechtlicher oder öffentlicher Bedeutung”.
Da unser Budget begrenzt ist, werden vorrangig solche Verfahren bezuschusst, bei denen eine rechtliche Klärung erfolgt, von der auch in anderen Fällen profitiert werden kann. Inwiefern dies der Fall ist, muss im Antragsformular dargelegt werden. Abseits von Fällen mit grundsätzlicher rechtlicher Bedeutung werden auch Fälle mit öffentlicher Bedeutung – etwa Fälle, die mediale Aufmerksamkeit erfahren und hierüber Problemlagen öffentlich thematisiert werden – vorrangig bezuschusst.
Die vollständigen Bedingungen kann man hier auf der Seite des BUMF nachlesen.
Kleine Ergänzung zu weiteren Geldquellen:
Bei Verfahren mit einer gewissen Aussicht auf Erfolg lohnt es sich zuvor Prozesskostenhilfe zu beantragen, laut Anwälten ist der Erfolg bei Klagen von umF, beispielsweise auf die Flüchtlingseigenschaft nicht ausgeschlossen.
Daneben gibt es noch den Berliner Rechtshilfefonds an den man sich bei Klagen zur verwehrten Jugendhilfe wenden kann, der BFR schrieb: “Wir unterstützen junge Menschen und ihre Familie, die einen berechtigten Jugendhilfeanspruch haben und denen die notwendige Hilfe nicht gewährt wird. Unser erstes Ziel ist stets mit dem Jugendamt zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen. Falls das nicht möglich ist, unterstützen wir auch im Klageverfahren und übernehmen hierfür die Kosten. “
Danke für die Ergänzung, Sabine.