Die sogenannte Wohnsitzauflage gilt für Asylbewerber und außerdem für Geduldete, die Sozialleistungen beziehen. Sie dürfen ihren Wohnort nicht wechseln. Derzeit wird diskutiert, diese Auflage auch auf anerkannte Flüchtlinge zu erweitern.
Die sogenannte Wohnsitzauflage gilt für Asylbewerber und außerdem für Geduldete, die Sozialleistungen beziehen. Sie dürfen ihren Wohnort nicht wechseln. Derzeit wird diskutiert, diese Auflage auch auf anerkannte Flüchtlinge zu erweitern.