Subsidiärer Schutz ist der dritte Schutzstatus, den Asylbewerber in Deutschland bekommen können. Um subsidiären (“behelfsmäßigen”) Schutz zu bekommen, muss ein Antragsteller nachweisen, dass ihm im Herkunftsland “ernsthafter Schaden” droht, beispielsweise wegen eines Bürgerkriegs, auch wenn bei ihm keine Fluchtgründe für Asyl oder Flüchtlingsschutz vorliegen. Diesen vergleichsweise “geringeren” Schutz erhalten nur sehr wenige Asylbewerber (etwa ein Prozent im Jahr 2015 ). Quellen: EU, BAMF, Mediendienst Integration