Das Recht auf Nachzug von Familienangehörigen zu Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen, subsidiär Schutzberechtigten, Personen die über ein humanitäres Aufnahmeprogramm eingereist sind und Resettlement-Flüchtlingen ist Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Es gibt keine genauen Angaben, wie viele Familienangehörige tatsächlich aufgrund eines entsprechenden Rechtsanspruchs in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und wie viele Personen einen entsprechenden Anspruch nicht umsetzen können.
In der politischen Diskussion haben Vertreter der Bundesregierung mehrfach die Auffassung vertreten, dass eine große Zahl von Personen aufgrund der bestehenden Familiennachzugsregelungen zukünftig einreisen wird. Eine nachvollziehbare empirische Grundlage wurde dafür nicht genannt. Um für zukünftige Diskussionen auf verlässliche Zahlen zurückgreifen zu können, erscheint es notwendig die bestehenden Daten zu erfragen.
206.000 Menschen haben er 31.09.2015 einen Anspruch auf Familiennachzug. Tatsächlich erteilt wurden in 2014 und 2015 nur rd. 18.000 Einreisevisa. 60.000 Syrer warten noch auf die Bearbeitung der Visa. Die realen Zahlen sind also wesentlich geringer als die in der Öffentlichkeit vermuteten.
Kleine Anfrage, Thema: Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen (Urheber: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. 16.12.2015)
Antwort, (Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend))